Zwangspyschatrie: Freiheit am seidenen Faden

In Bayern teilen über 2000 Menschen Mollaths bisheriges Schicksal

  • Rudolf Stumberger
  • Lesedauer: 3 Min.
Gustl Mollath hat seine Chance. Sein Fall wird neu aufgerollt, die Entlassung aus der Psychiatrie ist bereits erreicht. Die meisten der 2525 Menschen, die in Bayerns 14 geschlossenen psychatrischen Anstalten sitzen, werden eine solche Gelegenheit nie erhalten.

Vor Gericht und auf hoher See soll das Schicksal der Menschen ja bekanntlich in Gottes Hand liegen. Dann lieber schon in Seenot, als etwa vor einem bayerischen Gericht, möchte man sagen. Jedenfalls was den Paragrafen 63 des Strafgesetzbuches anbelangt. Dort ist der sogenannte Maßregelvollzug geregelt, also die Einweisung in eine geschlossene psychiatrische Abteilung. 2525 Menschen saßen Anfang Dezember 2012 in Bayern in 14 derartigen Anstalten. Einer davon war bis vor kurzem Gustl Mollath, der gegen seinen Willen sieben Jahre in der psychiatrischen Klinik Bayreuth verbrachte. Wer sich die Begründung für seine Freilassung durchliest, ist freilich nur sehr bedingt davon überzeugt, dass die Mühlen der Justiz für Menschen mahlen, die gegen ihr Urteil kämpfen.

Das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 8. August 2006, in dem Mollath der Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung zwar aus Gründen der Unzurechnungsfähigkeit für unschuldig befunden, gleichzeitig aber in die Psychiatrie eingewiesen wurde, ist zwar hinfällig. Doch es ist nur ein hauchdünner Faden, den das Oberlandesgericht in Nürnberg gefunden hat, um die Wiederaufnahme des Strafverfahrens anzuordnen.

Dass es überhaupt dazu kam, ist wohl dem Freundes- und Unterstützerkreis des 57-Jährigen und einer gewaltigen Medienkampagne sowie einem parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu verdanken. Denn das Oberlandesgericht stützt seine Entscheidung nicht auf inhaltliche Aussagen oder Fehler, sondern auf eine formaljuristische Begründung. Mollaths Frau hatte den Vorwurf, von ihrem Mann tätlich angegriffen worden zu sein, mit einem ärztlichen Attest belegt, das vor Gericht verwendet wurde. Das Attest stammte aber nicht von der in Stempel und Anschrift angegebene Ärztin, sondern von deren Sohn, der - ebenfalls Mediziner - sie damals in der Praxis vertreten hatte und dies mit dem Kürzel »i.V.« kennzeichnete. Damit sei das Attest eine »unechte Urkunde«, so das Oberlandesgericht. Dieser Grund für eine Wiederaufnahme des Verfahrens berührt nicht den Inhalt des Attests und nicht die dort bestätigten Verletzungen der Ehefrau. Weil in einem wiederaufgenommenen Verfahren die Strafe aber nie höher ausfallen darf als im ersten, birgt dieses nun für Mollath kein Risiko mehr - schließlich wurde Mollath als unzurechnungsfähig freigesprochen.

Mollath hat nun die Chance auf ein Gerichtsverfahren ohne Verfahrensfehler. Zu fragen ist freilich nach den Chancen der restlichen 2541 Menschen, die alleine in Bayern im Maßregelvollzug sitzen und keine engagierte Öffentlichkeit hinter sich haben. Zum Beispiel in der als »Burg« bezeichneten geschlossenen Abteilung in der psychiatrischen Klinik in Haar bei München oder in dem 1990 eingerichteten Hochsicherheitstrakt in Straubing. Sie sind im wesentlichen von einem abhängig: von den Prognosen der Gutachter. Diese psychiatrischen Sachverständigen urteilen darüber, ob ein nach Paragraf 63 eingewiesener Straftäter wieder entlassen werden kann.

Und sie stehen selbst in der Kritik. So kritisierte der Ärztliche Direktor am Psychiatrischen Landeskrankenhaus Wiesloch (Baden-Württemberg) E. Baljer, in der Zeitschrift »Spektrum der Psychiatrie und Nervenheilkunde«, dass die Verhängung von Maßregelungen, also die Zwangseinweisung in die Psychiatrie, an eine »medizinisch-psychologisch-juristische Prognosestellung« geknüpft sei. Ein Instrument, menschliches Verhalten mit einiger Sicherheit zu prognostizieren, gebe es jedoch bis heute noch nicht. Damit aber stehe auch die Tätigkeit des Gutachters auf dem Prüfstand. So könne sich die Rechtsprechung in einem Landgerichtsbezirk durch den Wechsel des »Haussachverständigen« von einem Quartal auf das andere dramatisch verändern. Baljer sieht den Maßregelvollzug in einer Krise. Politisch stünden diese Fragen allerdings »nicht mehr auf der Tagesordnung«.

Die schlechte Nachricht: Sein Aufsatz ist bereits vor rund zwanzig Jahren erschienen. Wenn jetzt über notwendige Reformen nachgedacht wird, kann man nur hoffen, dass es nicht wieder so lange dauert. Der nächste Fall Mollath könnte auf sich warten lassen..

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