Alle Wege führen zum Finanzamt
Merkblatt des Bundesfinanzministeriums mahnt Zusammenarbeit der Behörden an
»Verfassungsschutz soll bei Jagd nach Steuerhinterziehern helfen«, titelte die »Bild«-Zeitung am Mittwoch. Ein angeblich internes Merkblatt des Bundesfinanzministeriums weise Behörden an, sie intensiver zu informieren. Darunter ausgerechnet auch der Verfassungsschutz.
Bei dem zitierten Merkblatt handelt es sich um eine im Juli überarbeitete Anweisung des Bundesfinanzministeriums, wie ein Sprecher gegenüber »nd« bestätigte. Allerdings gebe es »keine neue Übermittlungspflicht steuerlich relevanter Daten«, sondern die Anweisung liege »bereits seit Jahren vor« und weise »auf bestehende gesetzliche Pflichten anderer Behörden« hin. »Dabei geht es um die Übermittlung von Tatsachen, die auf eine Steuerstraftat schließen lassen«, so Hans-Joachim Narzynski, Sprecher des Bundesministeriums. Auch die Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz sei nicht neu, »die Änderungen betreffen Hinweise auf Beispielfälle, in denen Tatsachen den Zollbehörden zu übermitteln sind«.
Erbstreitigkeiten, Scheidungen oder Arbeitsgerichtsprozesse können demnach Hinweise auf Steuerhinterziehung ergeben. Zum Beispiel, wenn bei einer Erbschaft bisher unbekannte Vermögenswerte auftauchen oder vor dem Arbeitsgericht bekannt wird, dass Löhne ohne Vertrag gezahlt wurden.
Den Verfassungsschutz in die Informationsweitergabe mit einzubeziehen hält Dietmar Bartsch, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der LINKEN, für den falschen Weg und nicht nur rechtlich bedenklich: »Es ist ein durchsichtiger Versuch, den mit der NSU-Affäre erneut massiv in die Kritik geratenen Dienst aufzuwerten.«
»Was wir brauchen ist eine Bundesfinanzpolizei«, so Bartsch. So könne »das bisherige Neben- und Durcheinander von Ermittlungen beendet werden und alle Kräfte kommen koordiniert zum Einsatz«.
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