Sicherheit im Ehrenamt

Unfallversicherung

  • Lesedauer: 3 Min.
Fußball- und Golftrainer, Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr oder der Vorstand im Kleingartenverein gehören zu den »Kunden« der gesetzlichen Unfallversicherung VBG. In all diesen und vielen anderen Fällen geht es um das Ehrenamt. Wer seine Freizeit für ehrenamtliche Tätigkeiten nutzt, sollte sich umfassend gegen Unfallgefahren schützen. Das ist nicht in jedem Fall ein Selbstgänger.

Über 150 Interessierte trafen sich im Mai zum »VBG-Forum Ehrenamt« in Frankfurt am Main. Die Experten der gesetzlichen Unfallversicherung VBG informierten Verantwortliche von Einrichtungen, in denen ehrenamtliches Engagement erbracht wird, mit einem Vortrags- und Workshop-Tag rund um das Thema »Arbeitssicherheit und Versicherungsschutz im Ehrenamt«: Die Palette der Themen reichte vom ehrenamtlichen Engagement in Sportvereinen über öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften bis zu gemeinnützigen Organisationen. Kurzum, es ging um den Arbeits- und Gesundheitsschutz von Millionen von Ehrenamtlichen in unserer Gesellschaft.

Welche Leistungen bietet die gesetzliche Unfallversicherung bei einem Arbeits- oder Wegeunfall von bürgerschaftlich Engagierten? Welche Rechte und Pflichten sind mit dem Unfallversicherungsschutz im Ehrenamt verbunden? Schauen wir zunächst auf die VBG.

Lesetipp

Nicht allein für Ehrenamtliche ist das Faltblatt »Richtig versichert - Wer braucht welche Versicherung« interessant: Wer sich erst einmal selbst grundsätzlich schlau machen will, findet kompakt die wichtigsten Informationen. Das Faltblatt ist kostenlos in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentralen erhältlich. Postversand gegen 0,58 Euro in Briefmarken über die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz (Versand, Postfach 4107, 55 031 Mainz).

● Tipp: Um den einzelnen Ehrenamtsträgern und Vereinen die Anmeldung zu vereinfachen, bietet die VBG Verbänden an, Rahmenverträge mit der VBG zu schließen. Kontakt und Infos per Telefon (040) 5146-1970 oder per E-Mail unter ehrenamt@vbg.de.


 

Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, kurz VBG genannt, ist eine gesetzliche Unfallversicherung mit rund 34 Millionen Versicherten. Zwei Dutzend andere Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bilden in Deutschland zusammen die gesetzliche Unfallversicherung. Diese ist flächendeckend aktiv, schützt aber nicht alle Bürger: Von den über 80 Millionen Bürgern werden etwa 10 Millionen nicht von einer gesetzlichen Unfallversicherung erfasst: Grundsätzlich nicht gesetzlich unfallversichert sind beispielsweise Hausfrauen, kleine Kinder (ohne Kindergartenplatz) sowie Rentner.

Es klafft ein Sicherheitsloch

Zur VBG zählen über eine Million Unternehmen aus mehr als hundert Branchen vom Architekturbüro bis zum Zeitarbeitsunternehmen. Versicherte der VBG sind dagegen Arbeitnehmer, freiwillig versicherte Unternehmer, Patienten in stationärer Behandlung und Rehabilitanden, Lernende in berufsbildenden Einrichtungen - und bürgerschaftlich Engagierte. Geschützt sind nicht allein berufliche Tätigkeiten, sondern auch einige Freizeitaktivitäten. Trotzdem klafft auch an dieser Stelle ein bedenkliches Sicherheitsloch: Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz ist nämlich für bürgerschaftlich Engagierte nicht unbedingt umfassend.

Immerhin besteht für viele ehrenamtlich Tätige im Rahmen ihres Engagements Versicherungsschutz:

● Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht für Ehrenamtliche, die in öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften und deren Einrichtungen oder für privatrechtliche Organisationen im Auftrag oder mit Zustimmung einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft tätig werden.

● Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht für Ehrenamtliche im Bildungswesen (Kitas, Schulen, Hochschulen, Einrichtungen der beruflichen Aus- und Fortbildung). Zu den versicherten ehrenamtlich Tätigen zählen unter anderem gewählte Elternvertreter oder ehrenamtlich Lehrende.

● Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht auch für Mitglieder in Prüfungsausschüssen von Handwerkskammern, für Lokführer von Museumsbahnen und für andere Funktionen in Verkehrsvereinen, in Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Freiwillig versichern?

Ehrenamtlich Tätige in vielen anderen Bereichen sind im Regelfall nicht gesetzlich versichert. Es handelt sich zum Beispiel um bürgerschaftlich Engagierte in einem Sportverein oder einer anderen gemeinnützigen Organisation (wie Natur- oder Tierschutzvereine) oder um das Engagement in Gewerkschaften und Parteien.

Für diesen Teil der Ehrenamtlichen bieten VBG und andere Berufsgenossenschaften eine freiwillige Versicherung an. Unversicherte können auf Antrag der Dachorganisation oder des Verbandes, in dem sie aktiv sind, freiwillig versichert werden oder sich selbst freiwillig versichern.

Wer eine umfassende Berufsunfähigkeitsversicherung besitzt, dürfte häufig auf den zusätzlichen Schutz einer freiwilligen Unfallversicherung verzichten können.

Anders gelagert ist der Fall, wenn Sie keine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, etwa weil diese für Ihren Beruf schier unbezahlbar teuer ist. Nicht in jedem Fall überzeugen die Leistungen der »Gesetzlichen«! Eine zusätzliche private Unfallversicherung bietet dann unterm Strich ein Plus an finanzieller Sicherheit. Und das kann sich im Notfall auszahlen.

Wer ein genügend hohes Einkommen bezieht, sollte also ernsthaft prüfen, ob eine (zusätzliche) private Unfallversicherung für ihn zweckmäßig ist. Eine gute private Unfallversicherung ersetzt nämlich im Falle einer Invalidität vor allem den finanziellen Verlust der Arbeitskraft. Hermannus Pfeiffer

Weitere Informationen rund um den Versicherungsschutz im Ehrenamt unter www.vbg.de (Suchwort: »Ehrenamt«). Weitere Infos zur Unfallversicherung: www.unfallkassen.de.

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