Werbung

Rechte und Pflichten - Streit und Ärger

Mietrecht: Was ist erlaubt im Treppenhaus? (Teil 1)

  • Lesedauer: 3 Min.
Das Treppenhaus gehört zu den Gemeinschaftsflächen eines Mehrfamilienhauses. Welche Rechte und Pflichten die Mieter im Treppenhaus haben, das regeln Mietvertrag und Hausordnung. Oft müssen aber auch die Gerichte entscheiden, was in diesem Bereich erlaubt ist und was nicht.

Mieter dürfen das Treppenhaus und den Hausflur nutzen, selbst wenn hierzu nichts im Mietvertrag geregelt ist. Der Vermieter hat dafür zu sorgen, dass dies ohne Gefahren möglich ist. Er muss deshalb für eine funktionierende Beleuchtung, ein sicheres Treppengeländer und sichere Treppenstufen sorgen, ausgetretene Stufen sind gegebenenfalls zu erneuern.

Der Vermieter ist auch für das Funktionieren des Aufzuges und der Türverschlüsse zuständig, er muss anfallende Reparaturen durchführen, und er muss in regelmäßigen Abständen auch Treppenhaus und Hausflur renovieren.

Trotzdem bleiben viele Dinge, die im Treppenhaus nerven.

Kinderwagen

Mieter dürfen den Kinderwagen im Hausflur abstellen (Bundesgerichtshof, Az. V ZR 46/06). Voraussetzung ist, dass genügend Platz vorhanden ist. Dann darf der Kinderwagen auch vor der Briefkastenanlage stehen. Ist im Mietvertrag oder in der Hausordnung ein »Parkverbot« für Kinderwagen vorgesehen, ist das in aller Regel unwirksam, weil der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache hierdurch unzulässig eingeschränkt wird (Landgericht Berlin, Az. 63 S 478/08). Das gilt insbesondere dann, wenn der Vermieter oder die Hausverwaltung keine andere Abstellmöglichkeit zur Verfügung stellen (können) und auch kein Fahrstuhl im Haus existiert, mit dem der Kinderwagen problemlos in die Wohnung transportiert werden könnte.

Wichtig: Der Kinderwagen darf nicht im Hausflur angekettet werden. Er muss verschoben werden können, so dass Rettungswege nicht versperrt sind (Amtsgericht Schöneberg, Az. 109 C 161/11).

Fahrrad

Fahrräder dürfen nicht im Hausflur abgestellt werden. Ein entsprechendes Verbot im Mietvertrag oder in der Hausordnung ist wirksam. Steht kein anderer Platz zur Verfügung, kann der Mieter sein Fahrrad im Keller oder auch in der Wohnung abstellen.

Putzen und Reinigen

Die Reinigung von Treppenhaus und Hausflur sind eigentlich Sache des Vermieters. Anfallende Kosten, wie für den Hausmeister oder sonstige Putzkräfte, kann der Vermieter über die jährliche Betriebskostenabrechnung auf die Mieter abwälzen. Voraussetzung ist eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag. Dort kann aber auch bestimmt werden, dass die Mieter für die Treppenhausreinigung selbst verantwortlich sind. Dann ist in einer Hausordnung meistens noch geregelt, wann, wie oft und wo geputzt werden muss. Nimmt ein Mitbewohner im Haus seine Pflichten nicht ernst, putzt er gar nicht oder nicht gründlich, kann der Vermieter eingeschaltet werden. Er muss den betreffenden Nachbarn anhalten, seine vertraglichen Pflichten ordentlich zu erfüllen. War das ergebnislos, kann der Vermieter den Betreffenden nach vergeblicher Mahnung auch auf Schadensersatz in Anspruch nehmen. Das bedeutet, er kann eine Putzkraft beauftragen und dem Mieter die Kosten in Rechnung stellen. Dagegen kann der Vermieter nicht einfach eine neue Gesamtlösung für das Haus präsentieren und die Reinigung insgesamt auf den Hausmeister oder ein Unternehmen übertragen (Amtsgericht Stuttgart, Az. 33 C 6308/03).

Müllsäcke vor der Tür

Zwar darf man einen Müllbeutel kurz vor die Tür stellen, um ihn bei nächster Gelegenheit zu entsorgen. Aber der Müll darf nicht vor der Tür zwischengelagert werden, damit er irgendwann zur Mülltonne transportiert wird. Natürlich ist es nicht erlaubt, den Müll dauerhaft im Hausflur zu lagern (Oberlandesgericht Düsseldorf, Az. 3 Wx 88/96). Wer Treppenhaus oder Flur zumüllt, kann vom Vermieter abgemahnt, und wenn das nicht hilft, sogar gekündigt werden. Nachbarn können bei starker Geruchsbelästigung auch die Miete kürzen.

Aus: MieterZeitung 4/2013

Wir-schenken-uns-nichts
Unsere Weihnachtsaktion bringt nicht nur Lesefreude, sondern auch Wärme und Festlichkeit ins Haus. Zum dreimonatigen Probeabo gibt es ein Paar linke Socken und eine Flasche prickelnden Sekko Soziale – perfekt für eine entspannte Winterzeit. Ein Geschenk, das informiert, wärmt und das Aussteiger-Programm von EXIT-Deutschland unterstützt. Jetzt ein Wir-schenken-uns-nichts-Geschenk bestellen.

Das »nd« bleibt gefährdet

Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.