Ein Ramelow-Urteil macht noch keinen Rechtsstaat

Linksabgeordnete und Linkspartei bleiben unter Verdacht

  • René Heilig
  • Lesedauer: 3 Min.
Der Verfassungsschutz darf den Thüringer LINKEN-Abgeordneten Bodo Ramelow nicht beobachten, entschied das Bundesverfassungsgericht. Hat das Urteil Signalwirkung?

Er habe Tränen in den Augen gehabt, sagte Bodo Ramelow am Mittwoch. Verständlich. So lange sie nicht den Blick trüben und zu Unschärfe führen. Das Bundesverfassungsgericht hat lediglich die Beobachtung des einstigen Linksfraktionsvizes im Bundestag und heutigen Fraktionschefs in Thüringen als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt.

Das ist nicht einmal die »halbe Miete«. Auch Ramelows Rechtsanwalt Peter Hauck-Scholz ist nur mäßig zufrieden. Er hatte gehofft, dass die Karlsruher Richter mit einem generellen Spruch die Beobachtung aller Abgeordneten beenden würden. Das taten sie bewusst nicht. Sie sagten: »Der in der Beobachtung eines Abgeordneten durch Behörden des Verfassungsschutzes und der damit verbundenen Sammlung und Speicherung von Daten liegende Eingriff kann im Einzelfall im Interesse des Schutzes der freiheitlich demokratischen Grundordnung gerechtfertigt sein, er unterliegt jedoch strengen Verhältnismäßigkeitsanforderungen und bedarf einer Rechtsgrundlage, die den Anforderungen des Gesetzesvorbehaltes genügt.«

Die Richter definierten nicht, welche Gründe im Einzelfall vorliegen müssen, damit die Behörden einem gewählten Volksvertreter auf den Leib rücken dürfen. Es müssten, so heißt es, lediglich Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Abgeordnete sein Mandat zum Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung missbraucht oder diese aktiv und aggressiv bekämpft.

Diese vage Deutung nun durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beanstanden zu lassen, um auch anderen Abgeordnetenkollegen die Pein der Beobachtung durch den deutschen Inlandsgeheimdienst zu nehmen, ist Ramelow verwehrt, da seine Verfassungsbeschwerde ja positiven Bescheid erhalten hat.

Seit Gründung der PDS waren Partei und Funktionäre dem Verfassungsschutz verdächtig. Vor gut einem Jahr war bekannt geworden, dass noch immer 25 Bundestagsabgeordnete und vier Europaabgeordnete der Linkspartei im Visier sind. Vor allem der aus der PDS hervorgegangene sogenannte Reformerflügel ist betroffen: Fraktionschef Gregor Gysi, sein Vize Dietmar Bartsch, die Parlamentsgeschäftsführerin Dagmar Enkelmann, die heutige Parteichefin Katja Kipping, der Innenexperte Jan Korte werden als Akteninhalte gehandelt. In diese Reihe gehört auch Petra Pau, die sich nicht nur als ausgewiesene Antifaschistin und Obfrau des NSU-Untersuchungsausschusses einen guten Namen gemacht hat. Als Vizepräsidentin repräsentiert sie den gesamten Bundestag auch über deutsche Grenzen hinaus.

Pau klagt sich wie andere durch die Instanzen. Im Februar 2013 gab der Verfassungsschutz vor Gericht zu Protokoll, dass eine Beobachtung nicht mehr vonnöten sei - jedenfalls vorerst. Doch Petra Pau will mehr. Sie will wissen, was sie aus Sicht des Dienstes so gefährlich macht. Das Bundesamt für Verfassungsschutz legte ihr nach langem Zaudern die Personakte vor. Drei Ordner, zwei Drittel der Einträge waren geschwärzt. Was gedenkt der Geheimdienst für sich zu behalten? Quellen? Spitzelberichte? Das kann eigentlich nicht sein, wenn man - wie behauptet - nur Material aus öffentlich zugänglichen Quellen sammelte.

Pau wollte auch Einsicht in die sogenannte Sachakte haben. Vor einer Woche kam die Ablehnung. Auf 40 Seiten wird begründet, warum man ihr die Einsicht in ihre ureigenen Angelegenheiten verwehrt. Es gebe allein beim Kölner Bundesamt für Verfassungsschutz 400 Sachakten, in denen der Name Petra Pau auftaucht. Sie alle zu sichten, sei unverhältnismäßig, denn dann könnte ein Sachbearbeiter zwölf Wochen lang nichts anderes mehr tun.

Im Karlsruher Beschluss wird deutlich, welche Gliederungen der Partei noch immer unter antidemokratischem Verdacht stehen: die Kommunistische Plattform, das Marxistischen Forum und die Jugendorganisation Solid. Vollständig ist die Aufzählung sicher nicht. Zudem wird die Partei in verschiedenen Bundesländern auch verschieden bewertet.

Was geschieht, so warnt die Juristin und Bundestagsabgeordnete der Linkspartei Halina Wawzyniak, wenn ein Abgeordneter sich zu diesen »extremistischen« Gruppen hingezogen fühlt oder bei deren Veranstaltungen auftritt?!

Unterm Strich bleibt: Es ist offenbar notwendig, dass jeder Einzelfall in endlosen und teuren verwaltungsgerichtlichen Verfahren erörtert wird. Es sei denn, die neue Bundesregierung beendet die unsinnige Beobachtung der Linkspartei generell.

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