Sozialversicherung weist Defizit von 3,1 Milliarden aus

Zeitungsbericht: Gutverdiener müssen im kommenden Jahr mit höheren Sozialbeiträgen rechnen / Beitragsbemessungsgrenzen werden angehoben

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Berlin (Agenturen/nd). Die Kassen der Sozialversicherung in Deutschland weisen im ersten Halbjahr 2013 ein Loch von rund 3,1 Milliarden Euro auf. Ein Jahr zuvor hatten Renten-, Kranken-, Pflegeversicherung und Bundesagentur für Arbeit zusammen noch einen Überschuss von 4,8 Milliarden Euro verzeichnet, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Freitag mitteilte.

Als einen Grund für die Entwicklung nannten die Statistiker die Abschaffung des Bundeszuschusses für Arbeitsförderung um 3,6 Milliarden Euro im Vergleichszeitraum. Die Senkung des Rentenbeitragssatzes und der Wegfall der Praxisgebühr schlugen ebenfalls bei den Einnahmen zu Buche. Die Halbjahreszahlen lassen nach Einschätzung der Statistiker aber noch keine Rückschlüsse auf das Jahresergebnis zu.

Derweil berichtet die »Süddeutsche Zeitung«, dass auf Beschäftigte und Unternehmer im nächsten Jahr deutlich höhere Sozialabgaben zukommen. Die schwarz-gelbe Bundesregierung wolle in ihrer Kabinettssitzung nächste Woche eine deutliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung beschließen, so das Blatt. Eine höhere Belastung entstehe so für alle Beschäftigte, die derzeit mehr als 3937,50 Euro brutto pro Monat verdienten.

Die Höhe des Einkommens, bis zu dem Sozialabgaben gezahlt werden müssen, ist durch die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt. Diese Grenzen sind von der Einkommensentwicklung abhängig und werden jährlich angepasst. Die Regierung berechnet den Anstieg anhand einer festgelegten Formel. Laut Beschlussvorlage für eine entsprechende Verordnung des Kabinetts würden die Bemessungsgrenzen im kommenden Jahr kräftig steigen, meldete die »Süddeutsche Zeitung«.

Die in Westdeutschland fälligen Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung sollen 2014 demnach bis zu einem monatlichen Bruttoeinkommen von 5950 Euro erhoben werden. Das seien 150 Euro mehr als bisher. In Ostdeutschland würden die Grenzen um hundert Euro auf 5000 Euro steigen. Ähnlich sehe es bei der Kranken- und Pflegeversicherung aus, in denen eine andere Beitragsbemessungsgrenze für das gesamte Bundesgebiet gilt: Diese solle laut der Kabinettsvorlage um 112,50 Euro auf 4050 Euro ansteigen.

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