Staatsanwaltschaft lehnt Einstellung des Verfahrens gegen Tebartz ab

Hamburger Gericht hatte Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage angeregt

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Hamburg. Das Amtsgericht Hamburg hat eine Einstellung des Verfahrens gegen den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst angeregt, ist damit aber bei der Staatsanwaltschaft auf Ablehnung gestoßen. »Wir sehen nach derzeitigen Sachstand keine Veranlassung, von unserer Auffassung abzuweichen und einer Verfahrenseinstellung zuzustimmen«, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Dienstag auf Anfrage. Der Berliner »Tagesspiegel« hatte zuvor berichtet, dass das Gericht eine Verfahrenseinstellung gegen eine Geldauflage für den Bischof vorgeschlagen hatte.

Die Hamburger Staatsanwaltschaft hatte am 10. Oktober beim Amtsgericht der Hansestadt einen Strafbefehl gegen Tebartz-van Elst wegen zwei eidesstattlicher Falschaussagen beantragt. Der Limburger Bischof soll im Zusammenhang mit einem Erster-Klasse-Flug nach Indien falsche Angaben an Eides statt abgegeben haben.

Unter anderem wegen des Vorgangs um den Indien-Flug war Tebartz-van Elst in den vergangenen Wochen verstärkt unter Druck geraten. Kritiker lasten ihm zudem die hohen Baukosten für den neuen Limburger Bischofssitz an. In der vergangenen Woche hatte Papst Franziskus dem Bischof die Führung der Amtsgeschäfte vorerst entzogen, ihn aber bis auf weiteres im Bischofsamt belassen. Die Baukosten für den Limburger Bischofssitz werden derzeit von einer Kommission der Deutschen Bischofskonferenz überprüft. AFP/nd

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