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Grenzstein überbaut
Hecken, Zäune und Mauern betimmen das bundesdeutsche Landschaftsbild: Grundstücksgrenzen werden sehr wichtig genommen. Daraus ergeben sich nicht selten Probleme unter Nachbarn, so auch im saarländischen Lebach, wo eine Grundstuckseigentumerin an der Grenze ihres Grundstucks eine Betonmauer errichten ließ.
Die Mauer wurde zum Stein des Anstoßes, als der Nachbar behauptete, sie verlaufe in einem Bogen über sein Grundstück. Die der Grenzbestimmung dienende Grenzmarkierung am Eckpunkt seines Grundstücks sei jedoch durch die Uberbauung unkenntlich geworden.
Von seiner Nachbarin forderte er die Grenzmarke wieder freizulegen, und bekam vom Amtsgericht Lebach Recht (Az. 3B C 849/96). Die Nachbarin sei ver pflichtet, den ursprunglichen Zustand wieder zer zustellen: Sie müsse das betreffende Mauer
teilstuck abreißen, um die überbaute Grenzmarkierung wieder sichtbar zu machen (Das Landgericht Saarbrücken bestätigte das Urteil, Az. 11 S 298/98).
Wichtig zu bedenken: Grundstückseigentümer und auch -nutzer sollten sich möglichst noch vor Nachbarschaftstreitigkeiten ausführlich über das Nachbarschaftsrecht informieren. Dieses
Recht ist Ländersache. In allen Bundesländern, inzwischen auch in den neuen, bestehen Nachbarrechtsgesetze, die oftmals voneinander abweichen. Wer sich über sein Ländergesetz rechtzeitig informiert, kann Streit vermeiden.
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