Im Pflegeheim wund gelegen
Eine Alzheimer-Kranke, die sich nicht mehr mündlich oder schriftlich verständlich äußern konnte, war in einem Pflegeheim untergebracht. Als sie in ein Hospital überwiesen wurde, entdeckte man dort am Steißbein ein massives Druckgeschwür Bis auf die Knochen war die kranke Frau wundgelegen und musste operiert werden. ..Dabei entfernten die Ärzte nicht nur abgestorbenes Gewebe, sondern auch einen Teil des bereits angegriffenen Steißbeins.
Wegen der Analausscheidungen und der Entzündungsgefahr wurde bei der Frau ein künstlicher Darmausgang angelegt. Ein Pflegeheim-Skandal mit Folgen: Der Ehemann der Patientin verklagte den Betreiber des Pflegeheims auf Schmerzensgeld.
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg bekommt die Frau 35 000 Mark (Az. 1 U 121/98). In der Urteilsbegründung fanden die Richter deutliche Worte: Die hilflose Heimbewohnerin habe sich dem Heim und seinen Pflegern voll anvertraut, die dieses Vertrauen besonders schwer missbraucht und enttäuscht hätten. Die heute 65 Jahre alte Patientin werde sich voraussichtlich den Rest ihres Lebens mit dem künstlichen Darmausgang abfinden müssen. Sogar ihre Hände müssten festgehalten werden - wegen der besonderen Unruhe von Alzheimer patienten. Das Personal habe grob nachlässig gehandelt und Fehler begangen, die einem Pfleger »schlechterdings nicht unterlaufen« dürften: Es habe gegen das Wundliegen keinerlei vorbeugende Maßnahmen getroffen, das Geschwür zu spät erkannt und den Arzt zu spät hinzugezogen.
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