Möbelkauf: Abhol-, Mitnahmeoder Servicepreis?
Wenn es um das Prozedere bei Kauf und Lieferung neuer Möbel geht, ist beim Kunden die Ver wirrung manchmal groß. In Prospekten begegnen ihm »Abholpreise«,
»Mitnahmepreise« oder »Lieferpreise«, manchmal auch »Servicepreise« und sogar »Teilser vice«- oder »Vollservicepreise«. Die Verbraucher zentrale Baden-Württemberg weist darauf hin, dass »normalerweise im Möbelhandel die Kosten für Lieferung und Montage im Preis enthalten sind«. Das sei eine Selbstverständlichkeit, auf die der Händler höchstens mit dem Begriff »Lieferpreis« eigens hinweisen könne. Falls Lieferung und Montage doch nicht inklusive sein sollten, müsse der Händler darauf ausdrücklich aufmerksam machen. Mit einem Abholpreis sollte erwerben, »wenn die Ware zur Abholung ab Lager geliefert, aber nicht in großer Stuckzahl bevorratet wird«. Möbel zum Mitnahmepreis mussten jedoch »in so großer Menge vorrätig sein, dass sie sofort mitgenommen werden können«, erläutern die Verbraucher schutzer unter Bezug auf Festlegungen des Bundesverbandes des Deutschen Möbel- Küchenund Einrichtungsfachhandels (BVDM) in Köln. Die Definitionen haben nach Angaben der Ver braucherzentrale aber »nicht die Verbindlichkeit gesetzlicher Vorschriften«. Wer sichergehen wolle, seine neuen Möbel zum vereinbarten Kaufpreis auch geliefert und aufgestellt zu bekommen, solle »diese Leistungen ausdrucklich in den Kaufvertrag aufnehmen«, raten die Ver braucherschützer. Wortschöpfungen wie Servicepreis, Vollservicepreis oder Teilservicepreis seien im Übrigen reine Phantasiebegriffe und damit nichtssagend.
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