Herausforderung - mit oder ohne Stress
Umzug in eine neue Wohnung
Viele scheuen die Kosten, ein Unternehmen mit dem Umzug zu beauftragen und mobilisieren lieber Freunde und Familie. Sparen sie am falschen Fleck?
»Dreimal umgezogen ist wie einmal abgebrannt« - das Sprichwort stimmt zumindest aus finanzieller Sicht: Mietkaution, Renovierungskosten, Ausgaben für neue Möbel und vieles mehr treiben die Kosten rund um den Umzug in die Höhe. Daher aktivieren viele lieber Freunde und Familie, als ein Umzugsunternehmen zu beauftragen. Lässt allerdings einer der hilfsbereiten Freunde etwas fallen, kann es teuer werden: Üblicherweise geht der Geschädigte hier leer aus, da es sich um eine sogenannte »Gefälligkeit« handelt. Sind aber in der Privat-Haftpflichtversicherung des Verursachers »Schäden aus Gefälligkeitshandlungen« vereinbart, wird auf seinen Wunsch Entschädigung gezahlt.
Ein Umzugsunternehmen dagegen unterliegt dem Güterkraftverkehrsgesetz. Das schreibt eine Betriebs-Haftpflichtversicherung vor. Abhängig vom Umzugsvolumen haftet eine Spedition mit einem Grundhaftungsbetrag von 620 Euro pro Kubikmeter. Allerdings nur, wenn der Spediteur mit seinen Helfern wirklich alles selbst erledigt, vom Kistenpacken bis zum Transport in die neue Wohnung. Ansonsten kann die Umzugsfirma nur für Schäden in Anspruch genommen werden, die eindeutig von ihren Mitarbeitern verursacht wurden.
Ein Beispiel: Geht während des Umzuges in einer Kiste etwas kaputt, haftet das Unternehmen nicht, wenn der Kunde diese selbst gepackt hat. Lässt einer der Unternehmensmitarbeiter einen Spiegel fallen, muss die Firma den Schaden begleichen.
Wer immer mit anpackt: Ein Umzug bringt erst einmal viel durcheinander. Wie behalten die Beteiligten das Chaos im Griff?
Um am Umzugstag und an den ersten Tagen im neuen Heim nicht ständig auf der Suche nach Adressen, Versicherungsunterlagen oder dem passenden Werkzeug zu sein, ist eine gesonderte Umzugskiste sinnvoll: Hier hinein gehören wichtige Dokumente, Schlüssel und Kleidung für einige Tage sowie notwendiges Werkzeug und Zubehör.
Außerdem müssen Gefriertruhe und Kühlschrank abgetaut werden. Nicht vergessen: Umziehen macht hungrig! Es zahlt sich aus, für die Verpflegung aller Helfer frühzeitig vorzusorgen.
Wer mit einem Unternehmen umzieht, sollte am Umzugstag zudem auf eventuelle Schäden achten, diese schriftlich festhalten und sich vom Unternehmer bestätigen lassen. Bei einem privat organisierten Umzug kann eine Einteilung der Helfer für feste Aufgaben hilfreich sein: Einer der Beteiligten ist für das Be- und Entladen des Umzugswagens zuständig, andere für das Schleppen der Kisten, wieder andere für den Ab- und Aufbau der Möbel.
Ein Umzug bedeutet viel Papierkram - Arbeitgeber, Hausbank und Versicherungen brauchen die neue Adresse. Aber ist damit schon alles erledigt?
Nein, zumindest nicht, soweit es die Hausratversicherung betrifft: Sie geht mit dem Umzug zwar auf das neue Zuhause über. Der Versicherte sollte seine Versicherung aber spätestens beim Einzug über Veränderungen informieren. Wichtig sind dabei die Angabe der neuen Wohnfläche sowie die Überprüfung der Versicherungssumme. Diese hat sich eventuell durch die Anschaffung neuer Möbel erhöht. Der Versicherungsschutz wird dann entsprechend den neuen Verhältnissen angepasst.
Während des Umzugs und bis drei Monate nach Umzugsbeginn gilt der Hausratversicherungsschutz sogar in beiden Wohnungen, sofern sich diese in Deutschland befinden. Danach umfasst der Schutz nur noch die neue Bleibe. Geht der Umzug ins Ausland, gilt die Versicherung noch drei Monate für die alte Unterkunft, anschließend erlischt sie automatisch. Führt der Umzug ins neue Eigenheim, sollten die Eigentümer eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Denn Unwetter können zu allen Jahreszeiten auftreten und schwere Schäden verursachen.
Haben die neuen Eigenheimbesitzer eine Immobilie erworben, für die bereits eine Wohngebäudeversicherung besteht, geht diese zunächst automatisch auf die Käufer über. Sie können anschließend selbst entscheiden, ob sie die Versicherung weiterführen oder kündigen möchten.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
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