Keine Glaubwürdigkeit ohne Geld

Trotz Gesetzesänderung warten sächsische Erinnerungsorte weiter auf feste Förderung

  • Hendrik Lasch, Dresden
  • Lesedauer: 5 Min.
Seit gut einem Jahr gilt in Sachsen das neue Gedenkstättengesetz. Es verspricht sechs weiteren Einrichtungen institutionelle Förderung. Die Wirklichkeit sieht bisher anders aus.

Die Erleichterung war groß, als im Oktober 2012 der lange Streit um die Gedenkkultur in Sachsen beigelegt werden konnte. Opferverbände hatten beklagt, zwischen der NS-Diktatur und dem politischen System der DDR werde nicht ausreichend differenziert, und stellten ihre Mitarbeit in der Stiftung Sächsischer Gedenkstätten ein. Seit einem Jahr aber ist die »Periode der Beschämung«, von der die SPD-Abgeordnete Eva-Maria Stange sprach, beendet: Der Landtag beschloss das geänderte Gedenkstättengesetz, das seit Dezember 2012 in Kraft ist.

Inzwischen freilich zeigt sich, dass manche damals gehegte Hoffnung verfrüht war. Schließlich wurden in das neue Gesetz nicht nur präzisere Formulierungen geschrieben. Daneben wurde auch der Kreis der Gedenkstätten erweitert, die eine institutionelle, also feste Förderung von der Stiftung erhalten können. Dieses Vorhaben aber ist bisher äußerst mangelhaft umgesetzt.

Bisher hat die Stiftung fünf Gedenkstätten im Freistaat in eigener Trägerschaft; außerdem gibt sie feste jährliche Zuwendungen an zwei Einrichtungen in Leipzig und Dresden, die beide mit dem Thema Stasi verknüpft sind. Im neuen Gesetz sind weitere sechs Einrichtungen genannt. Die Spanne reicht von der Gedenkstätte für Zwangsarbeit Leipzig über die Frauenhaftanstalt Hoheneck bis zur Euthanasie-Gedenkstätte Großschweidnitz. Zudem wird mit dem Gefängnis auf dem Kaßberg in Chemnitz einer siebenten Einrichtung Unterstützung in Aussicht gestellt.

Dass im Jahr 2013 noch keine der Gedenkstätten in die feste Förderung aufgenommen wurde, verwundert wenig; schließlich sind Formalien zu erfüllen. Das Gesetz macht ein »tragfähiges Konzept und eine gesicherte Gesamtfinanzierung« zur Voraussetzung. Doch auch im Jahr 2014 dürften nur zwei Einrichtungen in den ersehnten Genuss fester Zuwendungen kommen: Die Gedenkstätte für Zwangsarbeit soll 25 000 Euro erhalten, der Gedenkstätte Geschlossener Jugendwerkhof Torgau sind 40 000 Euro in Aussicht gestellt. Beide erhielten 2013 bereits Projektmittel in jeweils gleicher Höhe.

Die Gründe, warum es bei den anderen Einrichtungen nicht voran geht, sind unterschiedlich. In Sachsenburg etwa, wo die Nazis in einer Textilfabrik ein frühes KZ betrieben, haben sich Lagerarbeitsgemeinschaft und Stadt Frankenberg zwar auf eine gemeinsame Trägerschaft für die geplante Erinnerungsstätte geeinigt; die Arbeit scheitert derzeit aber wegen ungeklärter Eigentumsfragen. Die Gebäude sind in Privatbesitz; eine geplante Schenkung an die Stadt ist im Herbst aufgrund von Gegenforderungen des Eigentümers geplatzt. Nun hofft Frankenbergs Bürgermeister Thomas Firmenich, den Besitzer bald vom Verkauf überzeugen zu können - und Geld von der Stiftung zu erhalten. 2013 wurde nicht einmal ein Antrag auf Projektmittel bewilligt.

Die Stiftung selbst verweist auf unterschiedlichste Gründe, die der institutionellen Förderung entgegen stehen. Teilweise fehlten »einzelne oder alle im Gesetz genannten Voraussetzungen«, also Konzept, Gesamtfinanzierung oder die Beteiligung der Gemeinde. Dann gibt es kein Geld - wie bei der Gedenkstätte für die zentrale Hinrichtungsstätte der DDR, die in Leipzig entstehen soll. Medienberichten zufolge soll sie in einen Justizneubau integriert werden, dessen Bau aber nicht absehbar ist. Bisher gibt die Stiftung deshalb nicht einen Euro. In anderen Fällen, sagt deren Geschäftsführer Siegfried Reiprich, seien die Bedingungen faktisch erfüllt, aber Antragsformalitäten noch nicht in Angriff genommen worden. Reiprich nennt als Beispiele die Umweltbibliothek Großhennersdorf und das Archiv Bürgerbewegung Leipzig - die im Gesetz als förderwürdig genannt, aber nicht explizit zur institutionellen Förderung vorgesehen sind.

Beinahe grotesk mutet die Situation beim geplanten Gedenkort auf dem Kaßberg in Chemnitz an. Weil die Idee noch frisch und die Pläne nicht weit genug gediehen waren, wurde er nicht in das geänderte Gesetz aufgenommen. Gleichwohl stellte die Koalition aus CDU und FDP im Etat für 2013/14 den vergleichsweise opulenten Betrag von 900 000 Euro für seine Errichtung ein. Von den 150 000 Euro, die im ersten Jahr zur Verfügung gestanden hätten, ist aber kein Cent geflossen. Man habe zwar eine 30-seitige Konzeption erarbeitet, sagt Clemens Heitmann vom Vorstand des Trägervereins. Diese liege nun bei der Stiftung. Die Politik, fügt Heitmann hinzu, »rührt sich gar nicht mehr«. Der Verein sei aktiv und biete Veranstaltungen und Ausstellungen an, sagt er. Mit dem Gedenkort im früheren Gefängnis aber ist man noch keinen Schritt weiter gekommen - auch wenn im Haushalt für 2014 sogar eine Dreiviertelmillion Euro bereit steht.

Von solchen Beträgen kann die Gedenkstätte für Zwangsarbeiter in Leipzig nur träumen. Sie erhält ein Dreißigstel der Summe - künftig wohl aber immerhin als feste jährliche Zuwendung. Das verschaffe mehr Planungssicherheit als die bisherigen, an Projekte gebundenen Anträge, sagt Franz Hammer, Vorstandschef des Trägervereins. Man habe ein »Riesenziel« erreicht, sagt er - schränkt aber sogleich ein: Mit nur 25 000 Euro vom Freistaat stehe die Finanzierung der Gedenkstätte »auf wackligsten Füßen«. Bisher könne die Gedenkstätte, die auch von der Stadt unterstützt wird, nur eine feste Stelle finanzieren; nötig wären mindestens zwei. Den Bedarf für ein auskömmliches Budget beziffert der Verein auf rund 100 000 Euro.

Hammer sieht indes weniger die Stiftung als vielmehr die Landespolitik in der Pflicht. Sie habe im Gesetz die Zahl der zur Förderung berechtigten Gedenkstätten vergrößert; nun müsse das Budget der Stiftung entsprechend aufgestockt werden: »Sie braucht genug Geld, um die von der Politik gesetzten Schwerpunkte mit Leben erfüllen zu können.« Schon unmittelbar nach der Einigung auf das neue Gesetz hatte der CDU-Abgeordnete Günther Schneider gesagt, es sei klar, dass die Stiftung mehr Geld brauche. Der Grüne Karl-Heinz Gerstenberg hatte gar betont, die »Glaubwürdigkeit des Gesetzes« hänge vom Haushalt der Stiftung ab.

Dieser wächst derzeit tatsächlich: Für das Jahr 2014 überweist der Freistaat 2,62 Millionen Euro an die Stiftung, fast eine Million mehr als 2012. Weil auch der Bund laut den Angaben im Haushaltsplan des zuständigen Dresdner Wissenschaftsministeriums seine Zuschüsse an die sächsische Stiftung nach einem zwischenzeitlichen Tief von 924 000 Euro wieder auf über 1,5 Millionen Euro aufstockt, hat die Stiftung für 2014 rund 4,15 Millionen Euro zur Verfügung - fast 1,6 Millionen mehr als vor zwei Jahren. Abzuwarten ist nun nur noch, wann dieses Geld endlich bei den Gedenkstätten ankommt, die mit dem Gesetz schon vor über einem Jahr als förderwürdig geadelt wurden.

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