Mit Bedacht auf die Piste
Unfallversicherung im Urlaub
Eine schwere Verletzung ruiniert oft nicht nur den Winterurlaub. Auch die Wochen danach können hohe Kosten verursachen. Viele Winterurlauber wissen nicht, dass die gesetzliche Unfallversicherung in der Freizeit nicht greift.
Eine private Unfallversicherung schützt Winterurlauber und Freizeitsportler im Falle eines schweren Unglücks vor finanzieller Überlastung. Abhängig von der Schwere der Verletzung hilft sie den Verunglückten, wenn anhaltende Beeinträchtigungen vorliegen, sagen Experten der Deutschen Vermögensberatung. Nach einem Unfall mit bleibenden Folgen erhält der Versicherte eine einmalige Kapitalzahlung und, je nach Vereinbarung, lebenslange Unfall-Rente.
Auslandsurlaubern empfiehlt die DVAG zudem eine Auslandskrankenversicherung. Ziehen sich Skifahrer im Ausland einen ernsten Unfall zu, sind etwa die Ausgaben für die Bergung am Unfallort nur über eine private Versicherung abgedeckt. Ohne sie müssen die anfallenden Kosten vor Ort wie der Aufwand für einen Rücktransport nach Deutschland aus eigener Tasche bezahlt werden.
Sicherheitstipps:
Helm, Sichtbrille und Schneekleidung müssen sein. Vor allem bei Einsteigern sollte ein Fachmann vor der ersten Abfahrt die Schuhbindung und den Rest der Ausrüstung überprüfen.
Spontane überbelastete Muskeln führen schnell zu Verletzungen bei der Abfahrt. Gymnastik hilft: Einige Armschwünge und Hampelmänner reduzieren das Verletzungsrisiko immens.
Oft kommt es wegen Ermüdung zu Unfällen. Wer hin und wieder Pausen einlegt, fährt konzentriert und sicherer weiter. Besonders ungeübte Fahrer sollten bei längerem Skiurlaub nachts genügend Ruhe haben. DVAG/nd
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