Muss für Auskünfte bezahlt werden?

Leserfrage zur Betriebskostenabrechnung

  • Lesedauer: 2 Min.

Gegen die letzte Betriebskostenabrechnung habe ich Widerspruch eingelegt, weil mir die Kosten zu hoch erschienen und um Erläuterung bestimmter Positionen gebeten. Mit der Antwort habe ich dann eine Rechnung über 64,26 Euro für 1,5 Arbeitsstunden Aufwand der Hausverwaltung bekommen. Erhalten habe ich 4 Kopien und 1 Seite Text (Anschreiben) sowie 0,5 Seiten Text (Rechnung). Muss ich die 64,26 Euro bezahlen?
Familie S., Cottbus

Die Antwort ist Nein!

Das sind reine Verwaltungstätigkeiten, für die der Mieter nicht bezahlen muss. Die Hausverwaltung sollte zufrieden sein, dass nicht ein kritischer Mieter vorgesprochen hat und deren Mitarbeiter zwei bis drei Stunden mit der Vorlage von vielen Originalbelegen und seinen Nachfragen dazu von der Tagesroutine abgehalten hat.

Wenn die Betriebskostenabrechnung von der Hausverwaltung dem Mieter nur unzureichend erläutert zugestellt wird, dann hat die Hausverwaltung - wie in Ihrem Fall - die Arbeit später »nachzuholen«. Im Regelfall ist dann der Kostenaufwand für die Hausverwaltung deutlich teurer.

Außerdem stehen in Ihrem Fall die in Rechnung gestellten Leistungen und der dafür in Rechnung gestellte Zeitaufwand in keinem akzeptablen Verhältnis.

Oft argumentieren Hausverwaltungen bei der Anfertigung von Kopien, dass sie die notwendigen Belege aus den zutreffenden Ordnern heraussuchen, kopieren und wieder einsortieren müssen. Wenn aber der Mieter die Hausverwaltung aufsucht, ist der Aufwand bis auf den zusätzlichen Kopierprozess und die nicht notwendige mündliche Erläuterung gleich. Und die Anfertigung von Kopien ist meist einfacher und schneller zu erledigen als die Beantwortung der Fragen des Mieters.

Der gewissenhafte Mieter wird sich bei einer Einsichtnahme (vor Ort oder bei der Hausverwaltung) immer Kopien anfertigen lassen oder die Unterlagen abfotografieren. Selbst langjährig erfahrene Berater von Mietervereinen werden bei einer »vor Ort Prüfung« nicht in der Lage sein, die Korrektheit aller Punkte einer BKA im »Vorbeigehen« zu erkennen. Im Regelfall wird nur mit einer nachträglichen Rücksprache (z. B. durch einen Fachberater eines Mietervereins) beim Mieter ein gesichertes und begründetes Prüfergebnis feststellbar sein.

Hartmut Höhne, Mieterverein VIADRINA

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Das »nd« bleibt gefährdet

Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.

- Anzeige -
- Anzeige -