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Luftrettung als Taxi

Die Spitze des ADAC nutzt Helikopter für Dienstreisen

  • Aert van Riel
  • Lesedauer: 3 Min.
ADAC-Präsident Peter Meyer ist mit Maschinen der Luftrettung zwischen Veranstaltungen hin und her gereist. Laut einem Sprecher ist dies nach den Statuten des Autoclubs in Ausnahmefällen erlaubt.

Dem ADAC droht neues Ungemach. Nach dem Bekanntwerden der Manipulation beim Preis »Lieblingsauto der Deutschen« sorgen nun Dienstreisen des Präsidenten Peter Meyer für Aufregung. Denn hierbei nutzt er zuweilen einen ADAC-Rettungshubschrauber. Am 27. Juni 2003 war Meyer mit einem »gelben Engel der Lüfte« erst zum Hamburger Hafen zum »Tag der Verkehrssicherheit«, dann nach Wolfsburg zu einer Tagung der Kfz-Sachverständigen und schließlich von dort weiter geflogen, berichtete der »Stern«.

»Laut unseren Statuten darf das Präsidium in begründeten Ausnahmefällen Reservemaschinen der Luftrettung nutzen«, bestätigte nun ADAC-Sprecher Christian Garrels. Zu diesen »Ausnahmefällen« soll es in den vergangenen zehn Jahren weniger als 30 Mal gekommen sein. Auf Hubschrauber wird laut ADAC nur dann zurückgegriffen, wenn keine andere Möglichkeit bestehe, rechtzeitig zu Terminen zu reisen. Die Präsidiumsmitglieder hätten keine Dienstwagen und würden zumeist ihre Privatautos nutzen. »Es wurde in keinem Fall ein Hubschrauber zu privaten Zwecken genutzt«, sagte Garrels. Er betonte auch, dass die Luftrettung GmbH solche Flüge dem ADAC e.V. in Rechnung stelle. »Das ist günstiger, als Hubschrauber von einem Dritten anzumieten.«

Die ADAC-Luftrettung GmbH verfügt über 51 Hubschrauber an 36 Stationen. Die 15 Resthubschrauber sind nach Angaben des Lobbyverbands für Spitzenbelastungszeiten vorgesehen, in der Wartung oder werden verchartert. Wenn jemand von der Chefabteilung mit einem Helikopter unterwegs sei, habe dieser noch nie in der Luftrettung gefehlt.

Besonders pikant ist, dass die Hubschrauber aus Bundesmitteln, Krankenkassenbeiträgen, von den ADAC-Mitgliedern und durch Spenden finanziert werden. Der Verband der Ersatzkassen hatte bisher keinen Hinweis auf Flüge des Präsidiums mit Rettungshubschraubern. Die Münchner Staatsanwaltschaft prüft nun, ob bei den Flügen ein strafrechtlich relevanter Sachverhalt vorliegt.

Für den Autoclub kommen gerade viele Probleme zusammen. Vor kurzem wurde auch bekannt, dass das Registergericht beim Amtsgericht München derzeit den Vereinsstatus des ADAC überprüft. Das Gericht teilte mit, dass es »in den letzten Tagen einen entsprechenden Antrag gegeben hat«. In dem Verfahren wird geprüft, ob die wirtschaftlichen Aktivitäten innerhalb des Vereins noch mit dem Vereinsrecht im Einklang stehen. Mit einer Entscheidung des Gerichts wird in spätestens einem Monat gerechnet. Es ist möglich, dass der ADAC aus dem Vereinsregister gelöscht wird. Dann müsste er eine andere Rechtsform finden und Dienstleistungen ausgliedern.

Ein ADAC-Sprecher sagte, man könne hierzu keine weiteren Auskünfte geben, »da uns die behauptete Prüfung des Registergerichts nicht bekannt ist«. Der ADAC sei dem Gericht seit vielen Jahrzehnten bekannt. »Wir haben auch immer wieder Kontakt und Änderungen im Register. Es gab jedoch noch nie Beanstandungen in dieser Richtung.« Gegen Entscheidungen des Registergerichts sind nach Angaben des ADAC später Rechtsmittel möglich.

Die Doppelstruktur des Clubs war in den letzten Tagen immer wieder kritisiert worden. Der ADAC als Verein gliedert sich neben dem ADAC e.V. in 18 unabhängige Regionalclubs. Hinzu kommen Unternehmen, die unter dem Dach der ADAC Beteiligungs- und Wirtschaftsdienst GmbH tätig sind.

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