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Edathy bestreitet Existenz von Tippgebern

SPD-Politiker: Habe lediglich auf Presseberichte reagiert - Keine Vorwarnungen aus Parteikreisen

  • Lesedauer: 1 Min.

Chronologie des Falls Edathy

Wer wusste was und wann im Fall Edathy? Der Fall belastet mittlerweile die Bundesregierung schwer - der frühere Innen- und bisherige Landwirtschaftsminister Hans-Peter Friedrich (CSU) musste nach Vorwürfen des Geheimnisverrats im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen mutmaßlicher Kinderpornografie gegen den früheren SPD-Innenexperten Sebastian Edathy zurücktreten, die CSU wirft der SPD »Geschwätzigkeit« vor und verlangt Aufklärung. Der Fall Edathy reicht bis ins Jahr 2010 zurück, die Vorwürfe gegen Friedrich nahmen ihren Ausgang im vergangenen Herbst.

2010:
Die Behörden in Kanada nehmen einen weltweiten Internet-Anbieter von Kinderpornografie ins Visier.

2012:
Laut Staatsanwaltschaft Hannover erfährt das Bundeskriminalamt (BKA), dass zu den Kunden des kriminellen Unternehmens rund 800 Deutsche gehören. Nach heutigem Erkenntnisstand der Staatsanwaltschaft soll Edathy zwischen 2005 und 2010 bei der kanadischen Firma Material bestellt haben, das sich »im Grenzbereich« zur Kinderpornografie befindet.

Oktober 2012:
Das vom BKA weiter betriebene Verfahren im Zusammenhang mit dem Kinderporno-Ring gelangt zur Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main.

Oktober 2013:
Die Verfahrensakte Edathy geht an die Generalstaatsanwaltschaft Celle. Im selben Monat informiert der damalige Bundesinnenminister Friedrich den SPD-Vorsitzenden Sigmar Gabriel, dass Edathys Name im Zusammenhang mit ausländischen Ermittlungen aufgetaucht sei. Die Öffentlichkeit erfährt von dem Gespräch zwischen Friedrich und Gabriel am Donnerstag dieser Woche durch eine Erklärung von SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann.

5. November 2013:
Der Leiter der Staatsanwaltschaft Hannover, Jörg Fröhlich, erhält nach eigenen Angaben die Edathy-Akte. Sie wird als Verschlusssache behandelt.

Mitte November 2013:
Die kanadische Polizei geht an die Öffentlichkeit und teilt mit, dass sie einen weltweiten Kinderpornografie-Ring zerschlagen hat. Edathy reagiert nach eigenen Angaben auf diese Presseberichte und bittet seinen Anwalt um Beratung.

28. November 2013:
Der Anwalt Edathys bittet die Staatsanwaltschaft in Hannover nach deren Angaben zunächst vergeblich um ein vertrauliches Gespräch.

22. Januar 2014:
Laut Staatsanwaltschaft Hannover sagt Edathys Anwalt bei einem Gespräch, sein Mandant habe gerüchteweise gehört, dass gegen ihn ermittelt werde. Zugleich versichert der Anwalt demnach, die fraglichen Filme seien nicht pornografisch gewesen.

28. Januar:
Die Staatsanwaltschaft Hannover fasst den Beschluss, ein Ermittlungsverfahren gegen Edathy einzuleiten.

6. Februar:
Die Staatsanwaltschaft unterrichtet Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) in einem Schreiben über die Verfahrenseinleitung. Der Brief geht allerdings erst am 12. Februar beim Bundestag ein.

8. Februar:
Edathy teilt der Öffentlichkeit mit, dass er sein Bundestagsmandat niederlegt - »aus gesundheitlichen Gründen«.

10. Februar:
Die Staatsanwaltschaft Hannover lässt Wohn- und Geschäftsräume Edathys durchsuchen.

13. Februar:
Nachdem Oppermann das Gespräch zwischen Friedrich und Gabriel zum Fall Edathy vom Oktober öffentlich gemacht hat, tritt die Staatsanwaltschaft Berlin auf den Plan: Sie will einen möglichen Verdacht auf Geheimnisverrat prüfen - ohne in diesem Zusammenhang ausdrücklich den Namen von Friedrich zu nennen. In der Opposition werden erste Rufe nach einem Rücktritt des Ministers laut.

14. Februar:
Friedrich erklärt seinen Rücktritt. Der CSU-Politiker beharrt darauf, dass er bei seinem Gespräch mit Gabriel »politisch und rechtlich richtig gehandelt« habe. Gabriel versichert am Abend, weder er noch Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) oder Oppermann hätten Informationen über Ermittlungen gegen Edathy an diesen weitergegeben.

15. Februar:
CSU-Chef Horst Seehofer wirft der SPD »Vertrauensbruch« vor, weil Oppermann das Gespräch von Friedrich und Gabriel öffentlich gemacht hat. AFP/nd

Berlin. Der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy bestreitet, dass ihn jemand wegen der drohenden Kinderpornografie-Ermittlungen vorgewarnt habe. Er habe lediglich auf Presseberichte reagiert, sagte Edathy dem Nachrichtenmagazin »Der Spiegel« mit Blick auf frühe Nachfragen seines Anwalts bei verschiedenen Behörden.

Mitte November 2013 hätten deutsche Medien berichtet, dass eine Firma in Kanada von dortigen Behörden der Verbreitung illegalen Materials bezichtigt werde, erklärte der SPD-Politiker. »Da mir erinnerlich war, bei einer kanadischen Firma, um die es mutmaßlich ging, vor etlichen Jahren Material bezogen zu haben, das ich für eindeutig legal halte, habe ich einen Anwalt um Beratung gebeten.« Dieser habe daraufhin »präventiv mit verschiedenen Behörden im Bundesgebiet Kontakt aufgenommen, um für den Eventualfall vollständige Kooperationsbereitschaft anzubieten«.

Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt gegen Edathy wegen des Verdachts auf Besitz von Kinderpornografie. Die Behörde hatte angesichts der Aktivitäten des Anwalts beklagt, dass der Politiker bereits seit November mit einem Verfahren gegen ihn rechnete. Die Ermittler seien deshalb »hoffnungslos in der Hinterhand« gewesen. dpa/nd

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