Edathy: Ich bekomme etliche Morddrohungen
SPD-Politiker: Kann weder nach Niedersachsen noch nach Berlin zurückkehren / Keine Kenntnis von vertraulichem Brief der Staatsanwaltschaft
Berlin. Der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy hat nach eigenen Angaben etliche Morddrohungen erhalten. Das teilte der Sozialdemokrat, gegen den die Staatsanwaltschaft Hannover wegen Verdachts auf Besitz von kinderpornografischem Material ermittelt, dem »Spiegel« mit. Die Drohungen seien telefonisch erfolgt. Er könne weder nach Niedersachsen noch nach Berlin zurückkehren, erklärte Edathy.
Zugleich widersprach er Vermutungen, dass er über den Inhalt eines vertraulichen Briefs der Staatsanwaltschaft an den Bundestag vorab informiert gewesen sein könnte, in dem es um das Ende seiner Immunität ging. Noch am Tag, an dem der Brief abgeschickt wurde, hatte er vor einem Berliner Notar seinen Verzicht auf das Bundestagsmandat erklärt. Sein Notartermin sei schon anberaumt gewesen, bevor die Staatsanwaltschaft den Brief verschickt habe. Die zeitliche Nähe sei »reiner Zufall«. Edathy bestreitet, illegale Bilder nackter Kinder besessen zu haben.
Derweil will die Berliner Staatsanwaltschaft im Fall Edathy Ermittlungen offenbar gegen Ex-Landwirtschaftsminister Hans-Peter Friedrich (CSU) einleiten. Entsprechende Informationen der »Welt am Sonntag« wurden der Nachrichtenagentur dpa am Samstag aus CSU-Kreisen bestätigt. Demnach gibt es den Anfangsverdacht, dass der frühere Bundesinnenminister ein Dienstgeheimnis verraten hat. Friedrich hatte SPD-Chef Sigmar Gabriel bereits vor Monaten darüber informiert, dass der Name des damaligen SPD-Abgeordneten Sebastian Edathy bei Ermittlungen im Ausland aufgetaucht war.
Die Staatsanwaltschaft wird nun prüfen, ob sich Friedrich damit strafbar gemacht hat. Von der Behörde gab es am Samstag weder eine Bestätigung noch ein Dementi. Ein Sprecher sagte lediglich: »Es gibt bislang kein Ermittlungsverfahren.« Auf die Frage, ob in der kommenden Woche eines eingeleitet werde, wollte er nichts sagen. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits in der vorigen Woche Vorermittlungen begonnen.
Bei Ermittlungen gegen einen Abgeordneten muss Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) laut Bundestags-Geschäftsordnung 48 Stunden vor Einleitung des Verfahrens unterrichtet werden - ein Wochenende wird nicht mitgerechnet. Danach verliert der Parlamentarier die Immunität. Ein Bundestagssprecher wollte am Samstag nicht sagen, ob ein Schreiben eingegangen sei. Zu Immunitätsangelegenheiten gebe es grundsätzlich keine Erklärungen. Auch die Staatsanwaltschaft wollte sich nicht dazu äußern, ob es einen Brief an den Bundestag gibt.
Die Koalitionspartner Union und SPD streiten seit der vorigen Woche über den Umgang mit vertraulichen Informationen. Im Raum steht der Verdacht, Edathy könnte vor Ermittlungen gegen ihn gewarnt worden sein. dpa/nd
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