Allzeit bereit für mehr Geld
GdP fordert volle Bezahlung von Bereitschaftszeiten
Nordrhein-Westfalens Polizisten wollen besser dafür bezahlt werden, dass sie im niedersächsischen Wendland Castor-Transporte oder in Magdeburg Nazi-Aufmärsche absichern. Dabei geht es konkret um die Abgeltung von Bereitschaftszeiten bei heimatfernen, bundesländerübergreifenden Einsätzen. Zwar dürfen die Polizistinnen und Polizisten sich nicht vom Ort des Geschehens entfernen und müssen die ganze Zeit - oft unbequeme und schweißtreibende - Uniformen tragen. Doch werden sie dafür nicht angemessen bezahlt - meint zumindest die im DGB organisierte Gewerkschaft der Polizei (GdP).
Bereitschaftszeiten sollen als Volldienst gelten, dementsprechend voll und nicht bloß halb vergütet werden. Das will die Gewerkschaft nun per Musterklage durchsetzen, nachdem Verhandlungen mit NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) aus ihrer Sicht gescheitert waren. Jäger hatte lediglich angeboten Castor-Einsätze rückwirkend voll zu entlohnen. Für zukünftige Einsätze - auch außerhalb des Wendlands - gab es keine Zusagen. Das ist den Arbeitnehmervertretern zu wenig.
Ihr Vorbild ist das Land Niedersachsen, wo die GdP Ende 2013 mit dem dortigen Innenminister Boris Pistorius (ebenfalls SPD) vereinbarte, Bereitschaftszeiten bei Castor-Einsätzen der Jahre 2005 bis 2009 rückwirkend im Sinne der Gewerkschaft zu bezahlen. Und auch bei künftigen Großeinsätzen sollen Bereitschaftszeiten in aller Regel als Volldienst angesehen werden.
Die niedersächsischen Regelungen seien fair und sachgerecht, schreibt Arnold Plickert, NRW-Landeschef der GdP, in der aktuellen Ausgabe der GdP-Zeitschrift »Deutsche Polizei«. Denn die Bereitschaftszeiten während der heimatfernen Einsätze seien durchaus keine Freizeit. »Wenn der Dienstherr anordnet, dass sich ein Beamter an einem bestimmten Ort aufzuhalten hat, ist das originärer Bestandteil des Dienstes«, betont Plickert.
Zwei rot-grün regierte Bundesländer, zwei SPD-Innenminister, aber zwei unterschiedliche Ansätze: »Dass sich Innenminister Jäger standhaft weigert, die in Niedersachsen gefundene Lösung für NRW zu übernehmen, zeigt einmal mehr, welch geringe Wertschätzung die Kolleginnen und Kollegen der Bereitschaftspolizei genießen«, ärgert sich der Gewerkschaftsboss Plickert.
Nun bleibe der GdP nur der Klageweg. Minimalforderung: Verbindliche Regelungen für länderübergreifende Polizeieinsätze ab 2014. »Vertrauensvolle Zusammenarbeit geht anders«, tönt Gewerkschafter Plickert in Richtung Jäger.
Ein letztinstanzliches Urteil wird es wohl erst in ein paar Jahren geben, zwischenzeitlich nach menschlichen Ermessen aber weitere Großeinsätze mit Bereitschaftszeiten. Die GdP verteilt deshalb entsprechende Musteranträge, die nach einer Zusage von Jäger erst einmal ruhend gestellt werden. Bis eine Entscheidung im Musterverfahren vorliegt. Dann wird entweder voll nachbezahlt. Oder es bleibt bei der Hälfte.
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