Schwarze Schilder für Mopeds und Mofas

Neue Regelung seit 1. März 2014 in Kraft

  • Lesedauer: 1 Min.
Seit dem 1. März 2014 dürfen Mofas und Mopeds nur noch mit schwarzem Kennzeichen fahren. Die bisherigen grünen Nummernschilder verlieren ihre Gültigkeit.

Das hat auch die Konsequenz: Wer nach diesem Termin mit grünem statt schwarzem Kennzeichen fährt, hat keinen Haftpflichtversicherungsschutz und macht sich strafbar. Das schwarze Schild gilt für folgende Fahrzeuge für:

  • Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 km/h fahren;
  • Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis maximal 45 km/h;
  • Segways und ähnliche Mobilitätshilfen mit elektrischem Antrieb und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h;
  • Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern;
  • E-Roller, die über eine Betriebserlaubnis verfügen und maximal 45 km/h schnell sind;
  • motorisierte Krankenfahrstühle;
  • vereinzelte Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 1. März 1992 versichert waren.

Das neue schwarze Kennzeichen ist bei den Kraftfahrtversicherern erhältlich. nd

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