Dämmung geht vor Dunstabzug
Urteil zu Energiesparen
Eine Hauseigentümerin modernisierte die Gebäudehülle des Mietshauses: eine 15 Zentimeter dicke Wärmedämmschicht an der Fassade. Dafür wurden alle Außenjalousien demontiert und die Abluftöffnung der Dunstabzugshaube von Mieter B verschlossen.
Mieter B forderte von der Vermieterin, die Jalousien wieder zu montieren und seine Abluftöffnung wieder herzustellen. Den Streit verlor er beim Landgericht Düsseldorf (Az. 23 S 246/12).
Das Interesse der Vermieterin an einer funktionsfähigen Wärmedämmung wiege schwerer als das Interesse des Mieters am vorherigen Zustand, so das Gericht. Eine drastische Senkung des Energieverbrauchs sei nicht zu erreichen, wenn die Dämmschicht durch Öffnungen durchbrochen werde. Dann wäre die Dämmschicht »für die Katz«.
Deshalb müsse der Mieter die Einbuße an Wohnkomfort hinnehmen. Er könne aber von der Hauseigentümerin Ersatz für den Betrag verlangen, den er für das Anbringen von Innenjalousien ausgegeben habe. jur-press/de
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