»Wir sind nicht das Sozialamt der Welt«
... rief der CSU-Politiker Seehofer einmal Flüchtlingen entgegen. Wie bitte? Teil 8 der nd-Serie über Mythen der europäischen Migrationspolitik
Deutschland will sich bis heute nicht von dem Dogma lösen, es sei »kein Einwanderungsland«. Asylsuchende sind hier deshalb einer ganzen Reihe diskriminierender Gesetze unterworfen. Und auch auf europäischer Ebene gehört Deutschland in Sachen Asyl zu den Hardlinern. In einer Serie in Kooperation mit der Rosa-Luxemburg-Stiftung soll der grundlegende Widerspruch der europäischen Asylpolitik ins Licht gerückt werden: Die EU lässt sich als »Raum des Schutzes und der Solidarität« feiern, der den Opfern von Kriegen und Verfolgung Zuflucht bietet. Doch gleichzeitig tut sie alles, um zu verhindern, dass Menschen, die diesen Schutz nötig haben, ihr Recht auf Asyl in Anspruch nehmen können.
»Wir sind nicht das Sozialamt der Welt« (Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) am 26. Februar 2009)
Was ist dran?
Man stelle sich vor, es ginge um Hartz-IV-EmpfängerInnen: Sie bekämen kein Geld aufs Konto, sondern zweimal in der Woche ein Essenspaket, bestellt vom Amt, gepackt vom Cateringservice. Taschengeld wird gestrichen, Zigaretten und Bier auch. Unvorstellbar? Leider nicht.
Im Fall von Asylsuchenden war genau das die Praxis. Nach den Pogromen von Lichtenhagen und Hoyerswerda 1992/1993 ermöglichte es die rassistische und neonazistische Stimmung in Deutschland, dass CDU, CSU, FDP und SPD den sogenannten Asylkompromiss zimmerten – ein Gesetzeswerk, das nur zwei Zwecke hat: Flüchtlinge fernzuhalten und jenen, die trotzdem kommen, das Leben so unangenehm wie möglich zu machen. Das Sozialrecht wurde herangezogen, um in der aufgeheizten Stimmung den wachsenden Rassismus zu bedienen. Ausbaden mussten das Hunderttausende Flüchtlinge. Ihre Versorgung regelt seither das Asylbewerberleistungsgesetz.
Nicht arbeiten dürfen, aber uns auf der Tasche liegen
Hartz IV, also derzeit 382 Euro im Monat, die sogenannte Hilfe zum Lebensunterhalt, ist das offizielle Existenzminimum für Erwachsene. Das und nichts anderes ist das Mindestmaß an Unterstützung, das der Staat dem oder der Einzelnen schuldet – bis auf Weiteres. Trotzdem hielt sich 21 Jahre lang ein Gesetz, das eine ganze Bevölkerungsgruppe von diesem Existenzminimum einfach ausschloss, während man ihr gleichzeitig verbot – und nach wie vor verbietet – zu arbeiten.
Während die Debatte darüber tobte, ob Hartz IV nun »Armut per Gesetz« ist, hat es die Öffentlichkeit fast zwei Jahrzehnte lang nicht interessiert, dass der Staat Zehntausende nichtdeutsche Kinder von 4,30 Euro am Tag leben ließ; Erwachsene mussten mit maximal 225 Euro monatlich auskommen. Wie gleichgültig Politik und Medien der ganzen Sache gegenüberstanden, sieht man nicht zuletzt daran, dass bis heute die D-Mark-Beträge im Text des Asylbewerberleistungsgesetzes stehen. Auch eine Inflationsanpassung hat es nicht gegeben.
Immer noch besser als in Kandahar
Es ist wahr: Die Versorgung von Flüchtlingen in Deutschland war und ist trotzdem besser als in vielen anderen Ländern Europas. Und natürlich sind Flüchtlinge hier materiell oft besser gestellt als in ihren Herkunftsländern. Doch will eine der reichsten Industrienationen der Erde ernsthaft den Lebensstandard in Afghanistan oder Eritrea als Vergleichsmaßstab für ihre Sozialpolitik heranziehen?
Auch Bayern bietet kein all-inclusive mehr
Im Juli 2012 hat das Bundesverfassungsgericht denn auch beschlossen, dass dieser Zustand beendet werden muss. Existenzminimum ist Existenzminimum, entschieden die Richter, ganz gleich, um wessen Existenz es geht.
Die Bundesregierung reagierte darauf genauso wie auf das Urteil zu den Hartz-IV-Sätzen: mit Unwillen und dem Verschleppen der Umsetzung. Eine sozialrechtliche Gleichstellung von Flüchtlingen steht deswegen bis heute aus. Eine Umsetzung wird allerdings im Koalitionsvertrag von Union und SPD angekündigt. Übergangsweise erhalten Flüchtlinge heute bis zu 354 Euro im Monat – mehr als früher, aber weiterhin weniger als Deutsche. Und noch immer können Asylsuchende und Geduldete nicht selbst entscheiden, was sie sich wo von ihrem Geld kaufen: Das zutiefst paternalistische Sachleistungsprinzip wird in vielen Regionen weiter praktiziert: Statt Bargeld gibt es für Flüchtlinge Sozialleistungen in Form von Gutscheinen, die nur in bestimmten Geschäften eingelöst werden können. Wechselgeld bekommt man damit keines, und Alkohol auch nicht. Immerhin hat nun auch Bayern als letztes Bundesland auf jahrelange heftige Proteste und Streiks mit der Ankündigung reagiert, demnächst von der Versorgung mit Essenspaketen abzusehen.
Die Broschüre »Flüchtlinge Willkommen - Refugees Welcome?« hat Christian Jakob verfasst, sie bei der Rosa-Luxemburg-Stiftung ist in der Reihe »luxemburg argumente« erschienen.
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