Eltern können für lebenslange Rente sorgen

Finanzielle Hilfen für schwerbehinderte Kinder durch KIZ

  • Lesedauer: 3 Min.
Die Verbraucherzeitschrift »Finanztest« hat in ihrer Ausgabe vom April 2014 die Kinderinvaliditäts-Zusatzversicherungen (KIZ) unter die Lupe genommen. Die Tester kamen zu dem Schluss: Diese Police ist eine sinnvolle Absicherung für den schwerbehinderten Nachwuchs.

Die KIZ zahlt unabhängig davon, ob ein Unfall oder eine Krankheit die Invalidität verursacht haben. Dabei verweist die Zeitschrift darauf, dass Krankheiten die Hauptursache für Behinderungen sind. Laut Statistischem Bundesamt waren 165 254 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre im Jahr 2011 schwerbehindert.

Auch wenn die medizinische Versorgung des Kindes gesichert ist - die aus der Behinderung resultierende finanzielle Belastung muss die Familie selbst schultern. Denn es entstehen nicht nur Mehrkosten für die Betreuung. Auch mit geringem Einkommen im Erwachsenenalter muss gerechnet werden. Vor den dauerhaften finanziellen Folgen können sich Eltern und ihre Kinder laut »Finanztest« mit der KIZ schützen.

Oft wird die KIZ als Ergänzung einer klassischen privaten Unfallversicherung angeboten. Die normale Unfallversicherung zahlt, sobald nach einem Unfall eine messbare dauerhafte Invalidität diagnostiziert wurde. Maßstab dafür ist die so- genannte Gliedertaxe. Bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit einer Hand gibt es dann beispielsweise 55 Prozent der Versicherungssumme.

Für die KIZ hingegen spielt die Gliedertaxe keine Rolle. Entscheidend ist der Grad der Behinderung laut Sozialversicherungsrecht. Viele Versicherungen zahlen ab einem Grad der Behinderung von 50. Wird eine Schwerbehinderung in dieser Höhe amtlich festgestellt, gibt es immer die volle Versicherungsleistung, also keine prozentualen Anteile wie bei der klassischen Unfallversicherung.

Wenn eine Schwerbehinderung auf einen Unfall zurückzuführen ist, bekommt man je nach Vertragsgestaltung sowohl von der Unfallversicherung entsprechend der Gliedertaxe als auch von der KIZ die vereinbarten Beträge. Ist die Schwerbehinderung krankheitsbedingt, zahlt ausschließlich die KIZ.

Vertraglich vereinbaren kann man laut »Finanztest« entweder eine monatliche Rente, eine einmalige Kapitalzahlung oder eine Kombination aus beiden. Wenn man sich für die Kombination entscheidet, kann beispielsweise zusätzlich zur Monatsrente als Sofortkapital ein Betrag von zwölf Monatsrenten überwiesen werden. Je nach Vertrag liegen die Monatsrenten meist zwischen 250 und 1500 Euro.

Bevor man sich entscheidet, gilt es abzuwägen. Verträge mit einmaligen Kapitalzahlungen von beispielsweise 100 000 Euro sind zwar preiswerter als Verträge mit monatlicher Rente. Auch wird das Geld nicht zurückgefordert, wenn sich der Zustand des Kindes wieder bessert. Ist das Geld aufgebraucht, bleibt man aber auf weitere Kosten möglicherweise sitzen.

Eine Rentenzahlung hingegen wird zwar eingestellt, wenn der Grad der Behinderung unter 50 sinkt. Bleibt der Grad der Behinderung jedoch über 50, wird die Rente weitergezahlt - gegebenenfalls lebenslang. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat errechnet, dass bei einer monatlichen Rente von 1000 Euro durchschnittlich rund 450 000 Euro für den Versicherten gezahlt werden.

Laut »Finanztest« sollte man vor dem Preisvergleich vor allem die Bedingungen genau durchlesen. So werden unterschiedliche Laufzeiten angeboten - etwa bis zum 16., 18., 27. oder 30. Lebensjahr. Auch werden meist bestimmte psychische Erkrankungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, wenn sie nicht durch einen Unfall, durch Vergiftung, Infektion oder durch eine Krankheit mit hirnorganischen Schäden verursacht wurden.

Grundsätzlich nicht versicherbar sind Schwerbehinderungen, die bereits vor Vertragsabschluss bekannt waren.

Uwe Strachovsky

Weitere Informationen können unter www.test.de im Internet nachgelesen werden.

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