BGH kippt Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite

Höchstrichterliches Grundsatzurteil: Entsprechende Klauseln in den Kreditverträgen seien unwirksam / Banken müssen Gebühren für alle ab Januar 2011 geschlossenen Verträge zurückzahlen

  • Lesedauer: 2 Min.

Karlsruhe. Banken dürfen für Verbraucherkredite grundsätzlich keine Bearbeitungsgebühren erheben. Betroffene haben deshalb Anspruch auf Rückzahlung der Gebühren für alle ab Januar 2011 geschlossenen Verträge, wie sich aus zwei vom Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag verkündeten Urteilen ergibt. Demnach sind solche Entgelte unzulässig, weil Banken Kreditanträge aus eigenem Geschäftsinteresse ohnehin bearbeiten und laut Gesetz nur Zinsen erheben dürfen, wie es zur Begründung hieß. Banken müssen nun Rückzahlungsforderungen in Millionenhöhe befürchten. (Az. XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13)

Das oberste Gericht gab zwei Klägern recht, die gegen Postbank und National-Bank vorgegangen waren. Konkret prüfte der BGH Vertragsklauseln, nach denen Verbraucher für ihren Kredit nicht nur Zinsen zahlen müssen, sondern auch ein laufzeitunabhängiges Bearbeitungsentgelt. Die Postbank hatte dem jetzt klagenden Kunden für die Aufnahme eines Kredits in Höhe von mehr als 49.100 Euro eine Gebühr von 1.200 Euro berechnet. Der Kunde hatte den Darlehensvertrag 2012 online aufgenommen. Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden wollte die Vertragsklauseln mit einer Klage gegen die National-Bank generell verbieten lassen. Zahlreiche Vorinstanzen hatten bislang zugunsten der Verbraucher entschieden. Was fehlte, war ein höchstrichterliches Grundsatzurteil. Die Entscheidung war mit Spannung erwartet worden. Für die Banken stehen Millionenbeträge auf dem Spiel. Agenturen/nd

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