DGB und Linke kritisieren Renten-Kompromiss

Birkwald: »Endgültig in Absurdistan angekommen« / Buntenbach: »Rollierender Stichtag ist überflüssig« - Ruf nach Erstattungspflicht bei Entlassung Älterer

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Berlin. Die Einigung von Union und SPD auf einen Renten-Kompromiss ist bei der Linkspartei auf Kritik gestoßen. »Mit der heutigen Einigung der Koalition sind wir endgültig in Absurdistan angekommen«, sagte der rentenpolitischer Sprecher der Linksfraktion, Matthias W. Birkwald. Die SPD habe sich »von der Frühverrentungskampagne der Arbeitgeber und der Union kleinkriegen lassen«. Birkwald verwies darauf, dass etwa freiwillige Beiträge von Handwerkern für die Rente ab 63 anerkannt würden, »eine Verkäuferin, die zwei Jahre vor Rentenbeginn arbeitslos wird oder Hartz IV bezieht«, schaue dagegen »in die Röhre«. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles habe für das Rentenpaket mit dem Slogan »Lebensleistung anerkennen und Gerechtigkeitslücken schließen« geworben. Die jetzige Regelung sei aber »ungerecht und hat nichts mit der Lebensleistung zu tun; das ist eindeutig eine Niederlage der SPD«, so Birkwald. Er forderte, »alle Zeiten der Arbeitslosigkeit anzuerkennen und das Renteneintrittsalter für besonders langjährig Versicherte nicht auf 65 Jahre ansteigen zu lassen«.

Zuvor hatte die Große Koalition bekanntgegeben, dass bei der abschlagsfreien Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne zeitliche Befristung anerkannt werden sollen. Zudem werde ein »rollierender Stichtag« eingeführt. Damit werden die letzten zwei Jahre Arbeitslosigkeit vor dem Renteneintritt mit 63 nicht anerkannt. Die Anrechnung betrifft allerdings nur den Bezug von Arbeitslosengeld I; Zeiten, in denen Hartz-IV-Leistungen bezogen wurde, sind ausgenommen.

»Wir begrüßen, dass Zeiten der Arbeitslosigkeit bei der Rente ab 63 ohne zeitliche Beschränkung berücksichtigt werden sollen«, sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. Sie sprach von einem wichtigen sozialen Fortschritt auch für die jungen Generationen. Kritik äußerte die Gewerkschafterin dagegen am »rollierenden Stichtag« - dieser sei überflüssig und dürfe »keinesfalls zu neuen Ungerechtigkeiten führen«. Buntenbach verlangte, dass »unmissverständlich klargestellt« werde, »dass alle, die in den letzten zwei Jahren vor der Rente ab 63 unverschuldet arbeitslos werden, dafür nicht bestraft werden«. Zeiten der Erwerbslosigkeit gehörten »generell bei der Rente mit 63 berücksichtigt, wenn Beschäftigte gekündigt werden«, so die DGB-Vorständlerin. »Wenn die Koalition einen Missbrauch der Rente ab 63 zur Frühverrentung befürchtet, sollte sie die Entlassung Älterer durch die Wiedereinführung der Erstattungspflicht erschweren.« nd/mit Agenturen

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