Wichtig sei nur, dass Snowden angehört wird

Maas fordert Whistleblower zu voller Kooperation in Moskau auf / Kein nationaler Alleingang bei Vorratsspeicherung

  • Lesedauer: 2 Min.

Hamburg/Berlin. Eine Vernehmung des ehemaligen US-Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden in Deutschland kommt für Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) nicht in Frage. »Entscheidend ist doch vor allem, dass Snowden gehört wird und nicht, wo er gehört wird«, sagte Maas »Spiegel Online«. »Aufklärung ist sein Anliegen und deswegen gehe ich davon aus, dass er am Ende auch zu einer Befragung bereit sein wird - egal wo.«

Im NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages hatten die Oppositionsparteien gefordert, Snowden für eine Befragung nach Deutschland zu laden. Die Regierungsparteien Union und SPD lehnen das ab und wollen eine Delegation nach Moskau schicken, um den Ex-NSA-Mitarbeiter in seinem russischen Asyl zu besuchen.

Die Debatte über den Ort der Aussage könne er »nur schwer nachvollziehen«, so Maas. »Warum soll er das, was er längst öffentlich gesagt hat, nicht auch in Moskau wiederholen?«.

Vorratsdatenspeicherung: Warten auf Europäische Lösung

In Sachen Vorratsdatenspeicherung hat Maas Forderungen aus der Union nach einem nationalen Alleingang eine Absage erteilt. »Bevor nicht eine europäische Richtlinie vorliegt, werden wir in Deutschland kein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorlegen«, sagte Maas dem Portal »Spiegel Online« vom Montag. Ohnehin könne er sich angesichts der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) »neue Pläne für eine völlig anlasslose Speicherung von Daten nur schwer vorstellen«.

Aus der Union hatte es nach dem EuGH-Urteil Anfang April Forderungen gegeben, nun in Deutschland eine gesetzliche Grundlage für das Speichern von Kommunikationsdaten für Zwecke der Verbrechensbekämpfung zu schaffen. Dagegen lehnen Grüne und LINKE eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich ab.

Der EuGH hatte die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für unverhältnismäßig erklärt und eine weitreichende Reform zum Schutz der Privatsphäre der Bürger gefordert. Die anlasslose Speicherung der Verbindungsdaten von Telefon, Internet und E-Mail müsse »auf das absolut Notwendige« beschränkt werden, verlangten die Luxemburger Richter. Sie gingen in ihrem Urteil noch über Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinaus, das zuvor bereits das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gekippt hatte. dpa/AFP/nd

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