Deutsche Bahn muss aktiv über Verspätungen informieren
Gerichtsurteil: Hinweis auf kostenpflichtige Service-Hotlines reicht nicht aus
Die Deutsche Bahn (DB) muss aktiv an allen Bahnhöfen über Zugausfälle und Verspätungen informieren und kleinere Haltestellen entsprechend nachrüsten. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster in einem am 16. Mai 2014 veröffentlichten Urteil (Az. 16 A 494/13). Ein Hinweis auf eine Service-Hotline reiche nicht aus.
Die Bahnhofsbetreiberin im Bahnkonzern, die DB Station & Service, hatte gegen eine entsprechende Anordnung des Eisenbahnbundesamtes geklagt und hat nun bereits in zweiter Instanz verloren.
Von den rund 5500 Bahnhöfen und Stationen der Bahn sollen noch etwa 300 ohne Anzeigetafeln oder Durchsagen sein. Der Fahrgastverband Pro Bahn hatte die kostenpflichtigen Servicenummern kritisiert: Es gehe nicht an, dass Fahrgäste für diese Informationen auch noch bezahlen müssten.
Die Pflicht zur Information ergebe sich aus der Europäischen Fahrgastrechte-Verordnung von 2007, so das Oberverwaltungsgericht von Nordrhein-Westfalen in Münster. Danach seien die Fahrgäste über Verspätungen »zu unterrichten« und nicht lediglich darüber zu informieren, wo sie sich informieren könnten.
Gegebenenfalls müsse die Deutsche Bahn investieren, um ihrer Informationspflicht nach- zukommen. Von einst 1900 Bahnhöfen ohne elektronische Anzeigen oder Lautsprecher sollen alle bis auf 300 inzwischen nachgerüstet sein.
Die Bahn werde nach Vorliegen der Urteilsgründe entscheiden, ob sie vor das Bundesverwaltungsgericht ziehe, teilte ein Sprecher der Deutschen Bahn mit. Eine Revision hätte aufschiebende Wirkung.
Derzeit erreiche die Deutsche Bahn weit über 90 Prozent der Bahnkunden mit Anzeigen und Durchsagen. Bis Ende 2015 werde die Deutsche Bahn, wie sie ankündigte, mit wenigen Ausnahmen alle Stationen mit elektronischen Anzeigegeräten ausgerüstet haben. Dann würden 99,8 Prozent aller Fahrgäste mit Anzeigern und Ansagen zur Kundeninformation erreicht werden. dpa/nd
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