Zwangsfusionen und Kreisgrenzen
Rheinland-Pfalz hat eine besonders kleinteilige Kommunalstruktur - das soll sich ändern
Man schläft in einer Verbandsgemeinde ein und wacht in anderen Gemeindegrenzen auf: Zehntausende Rheinland-Pfälzer werden dies in der Nacht zum 1. Juli erleben. Dann treten acht Zwangsfusionen von Gemeinden in Kraft - trotz Demonstrationen, Bürgerentscheiden und Klagen dagegen. Hinzu kommen zehn freiwillige Gebietsänderungen. Und das ist noch nicht das Ende: Nun will die rot-grüne Landesregierung die Axt auch an die Kreisgrenzen legen. Vor allem in Eifel, Hunsrück und Westpfalz könnte es künftig weniger Landkreise geben, heißt es im politischen Mainz. So groß wie etwa das Saarland soll ein Kreis aber nicht werden.
Offen kann Hans-Josef Bracht als Oppositionspolitiker reden - er ist Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion. »Meine persönliche Meinung ist, dass die Zahl von insgesamt 36 Kreisen und kreisfreien Städten im Land auf insgesamt rund 20 sinken könnte«, sagt er. Auch seine Fraktion werde ein Konzept zur Gebietsreform erarbeiten.
Hintergrund sind der Bevölkerungsschwund und die teils katastrophale kommunale Verschuldung. Weniger Bürger brauchen weniger Verwaltung. Das spart Geld. Die digitale Kommunikation hilft dabei. Doch der Verzicht auf vertraute Gemeindegrenzen fällt vielen Bürgern schwer. Dabei besitzt Rheinland-Pfalz im Bundesvergleich eine besonders kleinteilige Kommunalstruktur.
Die acht Zwangsfusionen - fast ausschließlich von Verbandsgemeinden - hat Rot-Grün im Dezember 2013 im Landtag durchgesetzt. Gut zwei Monate zuvor hatten Demonstranten in Mainz mit einem Sarg aus Pappe symbolisch den Bürgerwillen zu Grabe getragen. Laut Innenminister Roger Lewentz (SPD) ändert sich aber im Alltag der Bürger in den Fusionsgemeinden so gut wie gar nichts.
Die Kommunen sehen das größtenteils anders: Acht Verbandsgemeinden und die Kleinstadt Herdorf im Westerwald klagen vor dem Verfassungsgerichtshof in Koblenz gegen sieben der acht Zwangsfusionsgesetze. »Der VGH strebt an, zumindest ein Verfahren noch 2014 zu verhandeln«, sagt der Sprecher des höchsten Gerichts im Land, Thomas Stahnecker. Bei den weiteren mündlichen Verhandlungen könnte es 2015 werden. Für einen gemeinsamen Termin seien die Klagen wohl zu unterschiedlich. Lewentz' Sprecher Christoph Gehring beteuert: »Wir sind uns sicher, dass die Fusionsgesetze handwerklich sorgfältig und juristisch korrekt sind und vor Gericht Bestand haben.«
Die CDU-Opposition hat stets eine »Reform aus einem Guss« gefordert, sprich: die Kreise von Anfang einzubeziehen. Rot-Grün hat dagegen diesbezüglich immer auf die Zeit nach den Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 verwiesen. Nun ist es soweit. Wie viele der 24 Kreise und 12 kreisfreien Städte sollen also bis 2019 neue Zuschnitte bekommen? Da gebe es noch keine konkrete Zielvorgabe, versichern die Fraktionschefs von SPD und Grünen, Hendrik Hering und Daniel Köbler, unisono. Bei kleineren Kommunen dagegen schon: Bis 2019 soll die Gebietsreform bei 34 weiteren Gemeinden fortgesetzt werden.
In den jetzigen Fusionsgemeinden habe es trotz der Proteste teils gute SPD-Ergebnisse bei den Kommunalwahlen gegeben, sagt Hering. »Die Bürger haben eingesehen, dass gehandelt werden muss.« Köbler betont, die Bürgerbeteiligung solle mit den Erfahrungen bei der ersten Stufe der Gebietsreform noch verbessert werden. Beide Regierungsfraktionen wollen auch die Beziehungen zwischen Städten und ihrem Umland sowie mögliche Kooperationen von Gemeinden prüfen.
Eine Gebietsreform ohne Widerstände sei eine Utopie, hat Köbler schon im Dezember 2013 im Landtag gesagt. Das sei auch bei der bisher letzten Gebietsreform in den 1970er Jahren so gewesen - damals noch unter einer CDU-geführten Landesregierung. dpa/nd
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