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Wie Streit nach der Scheidung vermieden werden kann

Ein Ehevertrag regelt Fragen des Zusammenlebens

  • Lesedauer: 4 Min.
Nach dem Scheitern einer Ehe stellt sich häufig heraus, dass die Ehegatten ganz unterschiedliche Vorstellungen für die Zeit nach der Ehe haben. Deshalb sollte man sich bereits vor der Eheschließung Gedanken machen, wie der Lebensunterhalt auch nach einer Scheidung gesichert werden kann - beispielsweise durch einen Ehevertrag, der durch individuelle Bestimmungen Streit vermeidet.

Häufig denkt der finanziell schwächer gestellte Ehepartner, dass er durch die Ehe einen Anspruch auf eine lebenslange Versorgung erworben hat. Das stimmt aber nur eingeschränkt.

Wer sich bei individuellen Vermögensfragen nicht auf das Gesetz verlassen möchte, kann diese durch Abschluss eines Ehevertrags sehr viel genauer und nach seinen persönlichen Vorstellungen und Verhältnissen regeln. Der Abschluss eines Ehevertrags, der notariell beurkundet werden muss, ist freiwillig und kann schon vor Beginn der Ehe, aber auch zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt geschlossen werden.

Auch beim Ehevertrag gilt die Vertragsfreiheit

Bei der Gestaltung des Ehevertrages gilt wie bei anderen Verträgen auch die Vertragsfreiheit. Allerdings darf der aus beruflichen oder wirtschaftlichen Gründen unterlegene Partner nicht übermäßig benachteiligt werden. Dem Partner, der die gemeinsamen Kinder betreut, darf beispielsweise ohne finanziellen Ausgleich nicht der Betreuungsunterhalt gestrichen werden.

Heiratet das Paar, bildet es ohne Ehevertrag automatisch eine Zugewinngemeinschaft. Sofern ein Ehepartner selbstständig ist oder er sein Vermögen in ein Unternehmen investiert hat, lohnt es sich, den Güterstand der Gütertrennung vertraglich zu vereinbaren.

Der Vorteil ist, dass die Vermögen getrennt sind und getrennt bleiben. Die Eheleute können aber auch festlegen, dass der andere Partner im Falle einer Scheidung trotz Gütertrennung die aus einem Vermögenszuwachs entstandenen Zuwendungen erhält.

Um Streitigkeiten vorzubeugen, ist eine individuell geregelte Handhabung des Vermögens oder ein finanzieller Ausgleich auch dann angemessen, wenn einer oder beide Eheleute über Vermögen in Form von Firmen, Beteiligungen, Immobilien oder Wertpapieren verfügt.

Zu beachten ist, dass die Vereinbarung der Gütertrennung auch erbrechtliche Folgen hat, denn sie vermindert den Erbteil des überlebenden Ehegatten.

Doch es muss nicht immer der gänzliche Ausschluss des Zugewinns sein. Oftmals reicht bereits die Modifizierung des gesetzlichen Güterstands der Zugewinngemeinschaft. Die Eheleute können sich zum Beispiel darauf einigen, dass ein betriebliches Vermögen oder der Wert einer selbstständigen Existenz, wie eine Arzt- oder Anwaltspraxis, dem Zugewinn nicht unterliegen soll.

Auch Unterhaltsfragen und Kinderbetreuung regeln

Der Ehevertrag regelt nicht nur Vermögensfragen, auch in Hinblick auf Unterhaltsfragen haben die Eheleute die Möglichkeit, sich einvernehmlich und individuell zu einigen. Sie können beispielsweise festlegen, unter welchen Bedingungen und bis zu welchem Zeitpunkt der betreuende Elternteil ausschließlich für die Kinderbetreuung zuständig sein soll und ab wann und in welchem Umfang der Elternteil wieder in den Beruf einsteigen kann.

Der Abschluss eines Ehevertrags ist auch notwendig, wenn die Eheleute den gesetzlich vorgesehenen Versorgungsausgleich, also den Ausgleich der während der Ehe erworbenen Anwartschaften für das Rentenalter, bei einer Scheidung ausschließen möchten.

Auch in erbrechtlicher Hinsicht haben die Ehegatten persönliche Gestaltungsmöglichkeiten. Verbunden mit einem Erbvertrag können sie Regelungen für Erbeinsetzung, Vermächtnisanordnung, Auflagen usw. individuell für sich bestimmen. Lohnenswert ist ein Ehevertrag, wenn einer der Ehepartner oder beide einmal oder mehrmals verheiratet waren und aus früheren Ehen noch Ansprüche bestehen.

Vertragsabschluss auch bei binationalen Ehen sinnvoll

Klug ist ein Vertragsabschluss auch bei binationalen Ehen, um festzulegen, welches Recht gilt. In einem solchen Vertrag können die Partner unter Berücksichtigung des internationalen Rechts eine Rechtswahl vornehmen und zum Beispiel das Recht der Bundesrepublik Deutschland als Grundlage für die ehelichen Verhältnisse wählen.

Wissen sollten die Eheleute: Bevor der Notar das Ehepaar berät, ist er verpflichtet, sich über die persönlichen und individuellen Lebensumstände der Ehepartner zu informieren, die Aufgabenverteilung der Eheleute innerhalb der Ehe zu prüfen und danach einen speziell auf die Erfordernisse der Eheleute abgestimmten Ehevertrag zu entwerfen.

Wer sich von einem Notar beraten lassen möchte, findet diese im Internet unter www.notar.de.

Notarkammer Berlin/nd

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