Kaum jemand wird schneller schuldenfrei
Kritik an Reform des Privatinsolvenzrechts
91 000 Bundesbürger gingen 2013 in die Privatinsolvenz - vorausgegangen waren jahrelange Überschuldung und vergebliche Versuche, sich mit den Gläubigern außergerichtlich zu einigen. Seit 1999 können sich Verbraucher innerhalb von sechs Jahren ihrer Schulden entledigen - unter strengen Auflagen. Seit Dienstag gelten neue Regeln für die Privatinsolvenz, die laut Verbraucherschutzminister Heiko Maas (SPD) Privatschuldnern »schneller als bisher eine zweite Chance« ermöglichen sollen.
Mit der Reform können Privatleute bereits nach drei Jahren ihre Schulden hinter sich lassen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sie mindestens 35 Prozent der Gläubigerforderungen plus Verfahrenskosten und die Ausgaben für den Insolvenzverwalter bezahlen. Diese Hürden halten Experten jedoch für viel zu hoch: Richard Pitterle, der für die LINKE im Finanzausschuss des Bundestages sitzt, sagte gegenüber »nd«, das Ziel der Reform, Verbraucher früher aus der Verschuldung zu bringen, könne so nicht erreicht werden. Fast alle Sachverständigen, die im Gesetzgebungsprozess befragt wurden, hätten sich gegen eine Quote und für eine Verkürzung der Schuldenrestlaufzeit ausgesprochen. Die Regierung habe die ursprünglich angedachte Quote von 25 Prozent aber sogar auf 35 Prozent erhöht - was es 90 Prozent der Privatschuldner unmöglich mache, die Regelung zu nutzen.
Der Sprecher der Wirtschaftsauskunftei Creditreform, Michael Bretz, sagte, aus den 35 Prozent könnten schnell 60 Prozent oder mehr werden. Mit der Neuregelung stehe Deutschland schlechter da als andere europäische Länder, in denen die Verbraucherinsolvenz durchschnittlich nach drei Jahren abgeschlossen sei. Nach Creditreform-Angaben sind derzeit etwa 6,6 Millionen Deutsche überschuldet, nicht alle treten jedoch sofort den Gang zu einer der rund 1000 Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen oder zum Insolvenzgericht an. Hauptgründe für Überschuldung sind Arbeitslosigkeit, Scheidungen, schwere Krankheiten und der Tod eines Partners.
Neben der Drei-Jahres-Regelung enthält das im Juni 2013 beschlossene Gesetz zwei weitere Möglichkeiten, seine Schulden schneller als bisher loszuwerden: So können Verbraucher künftig bereits fünf Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens schuldenfrei sein - wenn sie den Insolvenzverwalter und die Gerichtskosten bezahlen können. Laut Claudia Both von der Verbraucherzentrale Berlin können allein die Kosten für den Insolvenzverwalter jedoch - je nach Höhe der ursprünglichen Forderungen - bis zu 10 000 Euro betragen.
Als dritte Möglichkeit gibt es die Möglichkeit eines Insolvenzplanverfahrens. Dabei einigen sich Schuldner mit den Gläubigern auf einen Rückzahlbetrag, der höher als im Regelverfahren sein muss. Gelingt die Einigung, können die betroffenen Verbraucher bereits nach einigen Monaten schuldenfrei sein.
Neu ist auch, dass Mieter von Genossenschaftswohnungen künftig besser vor Pfändungen ihres Genossenschaftsbeitrages und damit dem Verlust ihrer Wohnungen geschützt sind. Bisher waren nur hinterlegte Kautionen pfändungssicher.
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