Bremer Gebühren ohne Nachahmer
Frankfurt am Main. Die Gesetzesoffensive der Bremer Landesregierung, den Profifußball für Polizeieinsätze künftig zur Kasse zu bitten, findet in anderen Bundesländern keinen Anklang - auch auf Bundesebene hagelt es Kritik. «Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit ist auch im Rahmen von Fußballspielen und selbst bei knappen öffentlichen Kassen Aufgabe des Staates», sagte der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer.
Zudem können «man die Gewalt bei Fußballspielen sicherlich nicht mit dem kurzsichtigen Stopfen möglicher Haushaltslöcher eindämmen», so Mayer. Aus Hessen reagierte Innenminister Peter Beuth ablehnend auf das Vorhaben. Auch das Innenministerium Nordrhein-Westfalens ließ ausrichten, dass eine solche Regelung nicht geplant sei.
Der Kieler Innenminister Andreas Breitner (SPD) hält den Bremer Vorstoß ebenso wie Mayer für aussichtslos. Seit Jahren beschäftigten sich die Innenminister mit diesem Thema. Und immer wieder kämen sie zu dem gleichen Ergebnis: «Es geht verfassungsrechtlich nicht!», sagte der Minister den «Lübecker Nachrichten.
Die Polizei habe den gesetzlichen Auftrag, für Sicherheit in der Öffentlichkeit zu sorgen, erläuterte er. Diese Kernaufgabe könne sie sich nicht »bezahlen« lassen, zumal diese Aufgabe bereits bezahlt sei, nämlich durch das Geld aller Steuerzahler, so Breitner. Komme es auf der Straße nach einem Fußballspiel zu Randale, dann sei es Aufgabe der Polizei, diese Randale zu beenden. Zwar sei, so Breitner, die Situation im Stadion anders. Dort sei der Veranstalter zuständig. Werde er aber der Lage nicht Herr, müsse die Polizei einschreiten, erklärt Breitner: »Aber selbstverständlich gebührenfrei.«
Die Bremer Landesregierung hatte am Dienstag beschlossen, die Deutsche Fußball Liga (DFL) noch in diesem Jahr an den Kosten für Polizeieinsätze im Weserstadion trotz massiver Kritik aus Politik und Sport zu beteiligen. Selbst Bundesinnenminister Thomas de Maizière sprach sich zuletzt vehement gegen eine Kostenübernahme für Veranstalter bei Polizeigroßeinsätzen aus. SID/nd
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