Erstmals Tarifvertrag für Taxifahrer
Ver.di und Berufsverband wollen eigenen Mindestlohn
München. Im deutschen Taxigewerbe soll erstmals in der Geschichte der Branche über einen bundesweiten Tarifvertrag verhandelt werden. Dabei wollen sich der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband, der etwa zwei Drittel der 33 000 Taxiunternehmen vertritt, und die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di auf eigene Lohnuntergrenzen für die 200 000 angestellten Taxifahrer einigen, berichtete die »Süddeutsche Zeitung« am Donnerstag. Damit solle die Übergangsfrist beim gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro ausgeschöpft werden.
»Wir hoffen, dass die Gespräche in der zweiten Augusthälfte beginnen, und haben das Ziel, bereits im September einen Abschluss zu erreichen«, sagte der Geschäftsführer des Taxiverbands, Thomas Grätz. Der Verband erweiterte jüngst seine Satzung, um als Arbeitgeberorganisation auftreten zu dürfen.
Die Tarifparteien in einzelnen Branchen können in einem bundesweiten Mindestlohn-Tarifvertrag regeln, die Bezahlung der Mitarbeiter bis Ende 2016 schrittweise an die neue gesetzliche Lohnuntergrenze von 8,50 Euro anzupassen. Dies sieht das von 2015 geltende Mindestlohngesetz vor. Taxifahrer gehören nach Angaben des Statistischen Bundesamtes zu den am schlechtesten bezahlten Beschäftigten in Deutschland. Bezieht man die Wartezeiten mit ein, belaufen sich ihre Löhne im Durchschnitt auf weniger als sieben Euro pro Stunde, rund 87 Prozent gelten als Niedriglöhner.
Ver.di-Sprecherin Martina Sönnichsen bestätigte gegenüber »nd«, dass der junge Taxiarbeitgeberverband auf die Gewerkschaft zugegangen sei, Gesprächsbereitschaft signalisiert habe. Es gebe aber noch keinerlei Termine oder Vorgespräche, so Sönnichsen. Für ver.di dürften die Arbeitsbedingungen und damit manteltarifvertragliche Regelungen ganz oben auf der Tagesordnung stehen. Wie werden die Stand- und Wartezeiten auf den Stundenlohn angerechnet? Wie definiert sich darüber überhaupt eine Arbeitsstunde. All das sind offene Fragen, die es in erste Gesprächen zu klären gilt, bevor an einen Tarifvertrag zu denken ist. Dieser müsste überdies dann noch vom Bundesarbeitsministerium für allgemeinverbindlich erklärt werden, damit er bundesweit und für für alle TaxikutscherInnen gilt. AFP/nd
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