Kamera an der Wohnungstür
Streit mit den Nachbarn
Dauerfehde in einem Münchner Mietshaus: Eine alleinstehende Dame misstraute den Nachbarn so sehr, dass sie an ihrer Haustür einen elektrischen Video-Türspion montierte.
Im »Livemodus«, den die Frau tagsüber einstellte, zeichnete die Kamera nichts auf, sondern übertrug die Vorgänge im Hausflur direkt auf einen Bildschirm in der Wohnung. Im »Automatikmodus« nachts aktivierte ein Bewegungsmelder die Videokamera. Am Morgen sichtete die Frau die nächtlichen Aufnahmen.
Die Vermieterin forderte die Mieterin auf, die Kamera zu entfernen. Sie dürfe den Hauseingang nicht überwachen, damit verletze sie die Privatsphäre der Mitmieter und Besucher. Doch die Mieterin fühlte sich im Recht. Sie habe Angst und müsse sich vor den Nachbarn schützen.
Das Amtsgericht München (Az. 413 C 26749/13) entschied den Streit zu Gunsten der Vermieterin. Es sei ihr Recht und ihre Pflicht, die anderen Mieter vor einem unberechtigten Eingriff in ihre Privatsphäre zu schützen.
An der Haustür im Parterre müssten alle Mitbewohner und deren Besucher vorbei. Alle würden nachts gefilmt und die Aufnahmen gespeichert. Das verletze massiv das Persönlichkeitsrecht der übrigen Mieter. Sie hätten auch das Recht, ungestört und ohne Kontrolle Besuch zu empfangen.
Der Streit mit den Nachbarn im Erdgeschoss rechtfertige das Vorgehen der Mieterin nicht. Bei Auseinandersetzungen könne sie die Polizei rufen. Sie sollte sich so verhalten, dass Streit nicht eskaliere. jur-press/nd
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