Zum Arbeitszimmer und zu Familien-Heimfahrten
Steuertipps
Ein »anderer Arbeitsplatz« ist erst dann vorhanden, wenn der Arbeitgeber dem Mitarbeiter tatsächlich einen Ort zugewiesen hat - und wenn in dem Raum nicht wegen Gesundheitsgefahr Sanierungsbedarf besteht. So urteilte der Bundesfinanzhof in München am 26. Februar 2014 (Az. VI R 11/12).
Im konkreten Fall wollte ein Pfarrer die Kosten für ein Arbeitszimmer in seiner Wohnung im Obergeschoss des Pfarrhauses von der Steuer absetzen. Dies wurde abgelehnt, woraufhin der Priester klagte.
Ein im Erdgeschoss gelegener und ihm als Amtszimmer zugewiesener Raum sei wegen Baumängeln nicht nutzbar. Die anderen Räume im Erdgeschoss würden anderweitig genutzt und stünden ihm nicht zur Verfügung.
Das Finanzgericht hatte die Klage zunächst mit der Begründung zurückgewiesen, der Pfarrer hätte einen anderen Raum im Erdgeschoss als Amtszimmer einrichten können. Diese Entscheidung hob der Bundesfinanzhof nun auf. Das Finanzgericht muss nun im zweiten Durchgang prüfen, ob das zugewiesene Amtszimmer Baumängel hat und ob der Pfarrer stattdessen ein anderes Zimmer hätte nutzen dürfen. dpa/nd
Familien-Heimfahrten als Werbungskosten
Unterhält ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen zwei Wohnsitze (»doppelte Haushaltsführung«), kann er bei der Einkommensteuererklärung die Ausgaben für Fahrten vom Arbeitsort zum Wohnort der Familie als Werbungskosten steuermindernd geltend machen, und zwar eine Familienheimfahrt pro Woche.
Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 28. Februar 2013 (Az. VI R 33/11) hervor. Allerdings: Ein Abzug für Werbungskosten kommt jedoch nicht in Frage, wenn der Arbeitnehmer mit einem Dienstwagen unterwegs ist. Die Begründung: Kann der Arbeitnehmer ein Dienstauto privat nutzen, entsteht ihm durch die Familien-Heimfahrten kein eigener Aufwand, denn den trägt vielmehr der Arbeitgeber durch die Überlassung des Dienstwagens. jur-press/nd
In der neuen App »nd.Digital« lesen Sie alle Ausgaben des »nd« ganz bequem online und offline. Die App ist frei von Werbung und ohne Tracking. Sie ist verfügbar für iOS (zum Download im Apple-Store), Android (zum Download im Google Play Store) und als Web-Version im Browser (zur Web-Version). Weitere Hinweise und FAQs auf dasnd.de/digital.
Das »nd« bleibt gefährdet
Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.
Vielen Dank!