Kakadus nerven
Kleintierhaltung
Eine Hauseigentümerin hielt in ihrem Wohnhaus neun Kakadus - drollig und klug, sehr laut. Schließlich forderte die Bauaufsichtsbehörde die Frau auf, sich von einigen ihrer Lieblinge zu trennen. Mehr als zwei Kakadus dürfe sie nicht behalten. Die Straße sei als reines Wohngebiet ausgewiesen. Da sei derart »exzessive Kleintierhaltung« unüblich und unzulässig.
Erfolglos setzte sich die Frau zur Wehr. Das Oberverwaltungsgericht Münster (Az. 2 B 1196/13) gab der Behörde Recht. Neun Papageien im Haus - in einem reinen Wohngebiet sprenge dies den Rahmen der zulässigen Nutzung eines Hauses. Beim Lüften sei der Lärmpegel unzumutbar. Das Störpotenzial von neun Papageien sei weit größer als das eines bellenden Hundes.
Diese Diagnose stützte das Gericht auf das Stichwort »Papageienarten« bei »Wikipedia«. Kakadus hätten eine sehr laute Stimme, könnten sehr gut Geräusche imitieren - Pfeifen, Kreischen und Krächzen. jur-press/nd
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