Rechte dürfen nicht in »Stadtschutz«-Shirts demonstrieren
Polizei verbietet das Uniformieren rechter Demonstranten am kommenden Wochenende
Dortmund/Gelsenkirchen. Die Partei »Die Rechte« darf bei ihrer Demonstration am Samstag in Dortmund nicht in gelben Shirts mit dem Aufdruck »Die Rechte - Stadtschutz Dortmund« aufmarschieren. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wies am Donnerstag den Eilantrag der Partei gegen ein »Uniformverbot« der Dortmunder Polizei zurück.
»Durch das militant einschüchternde Auftreten werden Assoziationen an die SA der 30er Jahre geweckt«, erklärte Polizeipräsident Gregor Lange nach der Gerichtsentscheidung. Die Polizei werde nicht zulassen, dass der demokratische Widerstand gegen Rechtsextremismus auf diese Weise eingeschüchtert werde.
Die Rechtsextremisten haben am Samstag zwischen 15 und 18 Uhr in der Dortmunder Innenstadt eine Kundgebung mit bis zu 100 Teilnehmern angemeldet. Am gleichen Tag feiern bis zu 10.000 Besucher im Bereich der Dortmunder City den Christopher Street Day.
Die Partei »Die Rechte« hatte die T-Shirts zu ihrer Kampagne »Bürgerwehr« angefordert, mit der sie den Versuch unternahm die Dortmunder Bevölkerung einzuschüchtern und vor allem Minderheiten mit martialischem Auftreten zu verschrecken. In einem Flugblatt kündigten sie die Gründung einer Bürgerwehr an, die neben der Säuberung von Grünanalgenbewachung auch »Personen- und Objektschutz nach individuellen Gefahrenprognosen, z. B. im Umfeld von Asylantenheimen oder für potentiell gefährdete Bürger« anbieten wollte. Mit dieser gezielten Provokation sollte an das grausame Vorgehen der SA erinnert werden.
Die Polizei fordert die Demonstranten am Samstag auf sich sofort unter dem Polizei-Notruf 110 zu melden, sollten Neonazis dennoch mit dem T-Shirt auftauchen.
epd/nd
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