Die Grenzen der Autonomie

Norman Paech: Eine einseitige Sezession in Irak wäre völkerrechtswidrig

  • Lesedauer: 6 Min.
Norman Paech war viele Jahre Mitglied der SPD sowie Professor für Politische Wissenschaft beziehungsweise Öffentliches Recht in Hamburg. Zwischen 2005 und 2009 saß er für die LINKE im Bundestag. Über den Konflikt in Irak und Waffenlieferungen an kurdische Peschmerga, die gegen die Milizen des Islamischen Staates (IS) kämpfen, sprach mit ihm nd-Redakteur Aert van Riel.

nd: Die Bundesregierung will Waffen an Kurden in Nordirak liefern, die gegen die IS-Milizen kämpfen. Allerdings nur an die Peschmerga, die Streitkräfte der autonomen Region Kurdistan, nicht an die PKK. Warum wird die PKK weiter als Terrororganisation gesehen?
Paech: Das ist der Selbstschutz gegenüber diplomatischen Initiativen in der kurdischen Frage in der Türkei. Die Staaten Europas weigern sich, einen politischen Faktor wie die PKK mit in das Kalkül der Lösungen all der bestehenden politischen Probleme in der Region zu nehmen. Dadurch lähmen sie sich nur selber. Inhaltlich hat die Einordnung der PKK als Terrororganisation keine Berechtigung mehr.

Immerhin hilft die PKK genau wie die Peschmerga beim Schutz von Minderheiten in Irak vor dem IS.
Trotzdem gibt es zwischen den Peschmerga und der PKK große Unterschiede. Die Beziehungen zwischen beiden Organisationen sind traditionell nicht sehr gut. Das liegt daran, dass die Peschmerga unter Masud Barzani, dem Präsidenten der Autonomen Region Kurdistan in Nordirak, mit der Türkei und den USA kooperiert haben. Das sind die Protagonisten, die gegen die PKK sind. Die PKK ist in den aktuellen Konflikt hineingezogen worden, weil sie mit den syrischen Kurden, der PYD, zusammen einen Korridor für die Jesiden freigekämpft haben, der nicht auf türkischem Gebiet liegt. Es gibt traditionell gute Beziehungen zwischen der PKK aus Nordkurdistan mit den westsyrischen Kurden, aber immer wieder Auseinandersetzungen mit den Peschmerga in Südkurdistan.

Sind Waffenlieferungen an nichtstaatliche Kämpfer völkerrechtlich überhaupt zulässig?
Völkerrechtlich wird darüber nichts gesagt. Das ist nirgendwo geregelt. Die Frage ist, in was für einen Kriegszustand man sich damit begibt. In diesem Fall wird man sagen, man wird nur zur Verteidigung Waffen verteilen. Wenn man sowohl von Mossul als auch von Bagdad darum gebeten worden ist, wie das hier auch behauptet wird, ist da völkerrechtlich also nichts gegen zu sagen. Das ist dann eine politische Entscheidung.

Sind diese Waffenlieferungen also auch legitim?
Die Frage nach der Legitimität ist eine politische Frage. Da kann man unterschiedlicher Ansicht sein. Ich halte die Waffenlieferungen für falsch. Das Beste wäre, wenn der UN-Sicherheitsrat eine Empfehlung aussprechen würde, was man in diesem Fall unternehmen müsste. Dann wäre die Legitimität eines solchen Verfahrens zweifellos gegeben.

In der kommenden Woche wird sich der Bundestag mit den Waffenlieferungen beschäftigen, doch die Koalition hält ein Mandat nicht für notwendig. Zurecht?
Aktuell ist die Situation so, dass eine Zustimmung juristisch nicht erforderlich ist. Anders ist es aber aus meiner Sicht, wenn die Bundesregierung zugleich anbieten sollte, mit den Waffen auch deutsche Soldaten zu entsenden, die diese Waffen bedienen und Leute daran ausbilden können. In diesem Fall wäre ein Mandat des Bundestags notwendig. Allerdings hat sich das deutsche Parlament bei allen bisherigen Auslandseinsätzen noch nie gegen eine Entscheidung der Bundesregierung gewandt. Das wird auch bei den Waffenlieferungen nicht geschehen. Die Große Koalition hätte dann eine zusätzliche Legitimation für ihre außerordentlich heikle Mission.

Sollte die Bundesregierung die Waffenlieferungen an Bedingungen knüpfen?
Das wäre zwar sinnvoll, aber die Frage ist, ob diese dann auch eingehalten werden. Die Bundesregierung hat bisher immer Einschränkungen und Benutzungsbedingungen für die Staaten, die Waffen erhalten, formuliert. Diese wurden aber nicht eingehalten. Es ist auch schwierig, in einem fremden Kampfgebiet informiert zu bleiben, was mit den Waffen geschieht. Selbst dann, wenn die Peschmerga die Waffen lediglich zur Selbstverteidigung gegen die Milizen des IS benutzen, besteht die Gefahr, dass diese vom IS erobert und wieder angewendet werden können.

Die Kurden in Nordirak könnten bald einen eigenen Staat gründen. Wäre das völkerrechtlich gedeckt?
Das ist in der Tat die Befürchtung, weil Barzani dies bereits angekündigt hat. Wenn er seine zusätzlichen Waffen nutzt, um diese gegen Bagdad zu richten, wäre das völkerrechtswidrig. Wir haben dann eine ähnliche Situation wie in Kosovo oder auf der Krim. Einseitige Sezessionen sind völkerrechtswidrig. Sie zerstören die territoriale Integrität eines Staates. Eine Sezession wäre nur in Abstimmung mit der Regierung in Bagdad zulässig. Der gesamte Staat muss darüber entscheiden. So geschieht es derzeit etwa in Großbritannien, wo sich viele Schotten abspalten wollen. Andere Beispiele sind Sudan oder die Tschechoslowakei, wo sich Tschechen und Slowaken getrennt haben.

Die nordirakischen Kurden könnten sich jedoch auf das Selbstbestimmungsrecht der Völker berufen.
Das ist ein Recht, das sie zweifelsohne haben. Darauf haben sich auch die Kurden in der Türkei berufen. Dieses zentrale Recht, das jedes Volk hat, ist nur in diesen Zeiten nicht mehr ohne weiteres zur einseitigen Sezession zu benutzen. Es beschränkt sich darauf – das ist infolge der antikolonialen Befreiungskriege völkerrechtlich so fixiert und durch die UNO anerkannt worden – dass es eine Selbstbestimmung innerhalb der staatlichen Grenzen gibt. Das heißt, die Identität sowie die kulturellen, ökonomischen und politischen Rechte, die man innerhalb dieser Grenzen beansprucht, müssen anerkannt werden. Es geht um die Gleichberechtigung jedes Volkes, aber nur innerhalb der bestehenden staatlichen Grenzen.

Kann Irak noch als funktionierender und souveräner Staat gesehen werden? Handelt es sich nicht eher um ein Gebilde, das bereits zerfällt?
Das muss man juristisch und politisch unterschiedlich betrachten. Politisch ist es so, dass der Staat seit dem völkerrechtswidrigen Überfall der USA zerstört worden ist. Man wollte eine neue Regierung. Dadurch hat man die gesamte Gesellschaft aus den Angeln gehoben. Man kann zurecht sagen, dass ein Regime wie das unter Maliki in Bagdad wie ein Protektorat oder wie ein Vasallenregime funktionierte. Man kann alle Zweifel daran haben, dass es überhaupt eine politische Souveränität vorweist. Juristisch ist Irak aber nach wie vor ein vollsouveräner Staat, bei allen politischen Problemen, die es intern gibt. Irak hat klar definierte Grenzen, die nicht gegen den Willen Iraks verändert werden dürfen. Es gibt zudem eine Zentralmacht in Bagdad, so schwach und korrupt sie auch sein mag. Völkerrechtlich muss man die Souveränität dieses Staates derart respektieren, dass man dort nicht beliebig intervenieren kann.

Liegt die Zukunft Iraks und der Region vielmehr in föderalen Strukturen, wo den ethnischen Gruppen mehr Rechte gewährt werden?
Ja. Die Kurden in der Türkei haben sich, nachdem sie unter Öcalan 1995 auf ihre eigene Staatlichkeit verzichtet hatten, darauf berufen, eine föderale Struktur in der Türkei zu schaffen. Das Projekt von Öcalan ist, im Nahen und Mittleren Osten mit den dortigen Völkern eine Struktur aufzubauen, die sich nicht mehr an traditionelle Grenzen hält. Das ist auch ein Projekt für eine Demokratisierung. Das würde nicht nur Kurden betreffen, sondern auch Araber, Iraner, Tscherkessen, Aramäer und andere. Eine neue Struktur soll diesen Gruppen die gleichen Rechte bieten.

Das ist offensichtlich ein langfristiges Projekt, dessen Umsetzung nicht leicht sein wird?
Zweifelsohne hat es viele Hindernisse der politischen Konkurrenz zu überwinden. Aber das Projekt hat vieles für sich. Denn es birgt den Keim einer neuen Friedensordnung in sich. Eine weitere Voraussetzung hierfür wäre, dass sich die ausländischen Mächte wie EU, USA und NATO aus der Region zurückziehen und ihr Interesse an der Öl- und Gasversorgung nicht mit den Mitteln durchsetzen, die sie bisher angewendet haben.

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