Was man über Organspenden wissen sollte
Fragen & Antworten zur Organspende in Deutschland
Die Zahl der Spender nimmt in Deutschland von Jahr zu Jahr ab. Viele Menschen sind verunsichert und tun sich schwer, sich als potenzieller Spender bereit zu erklären.
Wie ist die aktuelle Lage? In Deutschland warten etwa 11 000 Menschen auf ein Spenderorgan. Doch es gibt leider viel zu wenig Spender. Bis Ende Juli 2014 gab es nur 548 Spender. 2013 spendeten 876. Im Jahr 2012 waren es noch 1046 und 2011 sogar 1200. Eine Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ergab, dass 2013 die Bereitschaft zur Organspende gegenüber dem Vorjahr von 70 auf 68 Prozent sank. Der Anteil der Befragten mit Organspendeausweis stieg dagegen von 22 auf 28 Prozent.
Ist die Organspende gesetzlich geregelt?
Ja, im Transplantationsgesetz von 1997. Seit 2012 gilt in Deutschland zudem die Entscheidungslösung. Alle Krankenversicherten ab 16 Jahren sollen sich mit dem Thema auseinandersetzen. Dazu werden sie schriftlich von ihren Krankenkassen aufgefordert und bekommen einen Organspendeausweis zugeschickt. Es muss sich aber niemand entscheiden.
Wenn man seine Bereitschaft zur Organspende erklärt hat, kann man das auch wieder rückgängig machen?
Ja. Man kann einfach den Ausweis vernichten oder darin ausdrücklich festlegen, nicht Organe spenden zu wollen. Es können auch bestimmte Organe und Gewebe von der Spende ausgeschlossen oder dafür freigegeben werden.
Kommt jeder als Organspender infrage?
Im Prinzip ja. Ob ein Organ für eine Transplantation geeignet ist, wird nach dem Tod des Spenders geprüft. Eine Organentnahme ist allerdings ausgeschlossen, wenn der Spender an einer akuten Krebserkrankung leidet oder HIV-positiv ist.
Gibt es Altersbeschränkungen?
Nein, es gibt keine feste Altersgrenze. Es kommt auf den Zustand des Organs an.
Welche Voraussetzungen gibt es für eine Organentnahme?
Der Hirntod ist die medizinische Voraussetzung für eine Organspende. Die Herz- und Kreislauffunktion des Gestorbenen wird künstlich aufrechterhalten. Zwei Experten müssen unabhängig voneinander den vollständigen Ausfall des gesamten Gehirns feststellen. Außerdem muss eine Einwilligung vorliegen. Dazu dient der Organspendeausweis. Man kann auch eine Patientenverfügung so formulieren, dass eine Organspende möglich bleibt. Gibt es kein schriftliches Einverständnis, müssen die nächsten Angehörigen entscheiden.
Welche Organe können transplantiert werden?
Nach dem Hirntod können Niere, Herz, Leber, Lunge, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm gespendet werden. Es gibt auch Lebendspenden, wie bei Nieren.
Wie ist der Ablauf?
Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) leitet medizinische Daten an die Vermittlungsstelle Eurotransplant weiter. Hier sind Patienten aus mehreren Länder registriert, die auf ein Spenderorgan warten. Die Spenderorgane werden nach festgelegten Kriterien vergeben. Eurotransplant ermittelt den passenden Empfänger auf der Warteliste und informiert das Transplantationszentrum. In Deutschland gibt es 50 solcher Zentren. Die DSO organisiert in Absprache mit Krankenhaus und Transplantationszentrum die Entnahme und den Transport des Organs. dpa/nd
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