Klagen in Brandenburg erfolglos

Rundfunkbeitrag

  • Lesedauer: 2 Min.
Der Rundfunkbeitrag ist Pflicht - egal, ob Radio und Fernsehen genutzt werden. Dagegen wehren sich viele Firmen, aber auch Privatleute. Bundesweit gibt es Klagen - und nun ein weiteres Urteil.

Der seit 2013 erhobene Rundfunkbeitrag wurde erneut von einem Gericht bestätigt. Das Verwaltungsgericht Potsdam wies am 19. August 2014 neun Klagen von Brandenburgern gegen die Zahlung zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ab.

Die 11. Kammer hatte keine verfassungsrechtlichen Bedenken und habe weder Verstöße gegen das Grundgesetz noch die Landesverfassung erkennen können. Sollte es soziale Härten geben, sehe der Staatsvertrag zum Rundfunkbeitrag ausreichende Befreiungsmöglichkeiten, entschieden die Richter.

Datschenbesitzer in Brandenburg

Besitzer von Datschen müssen nur noch für ein halbes Jahr den Rundfunkbeitrag zahlen, wenn ihre Wochenendhäuser für dauerhaftes Wohnen nicht zugelassen sind, teilte der Petitionsausschuss des Potsdamer Landtags am 26. August 2014 mit.

Über 100 Bürger hätten sich bei dem Ausschuss beschwert, weil sie anders als bei der früheren GEZ-Gebühr den Rundfunkbeitrag für das gesamte Jahr auch für ihre Datsche zahlen sollten, obwohl sie diese nur in Sommermonaten nutzten.

Nach einer Diskussion in den Rundfunkanstalten habe die zuständige Potsdamer Staatskanzlei nun mitgeteilt, dass eine pauschale halbjährige Befreiung für Datschen möglich sei. Die Besitzer müssen allerdings nachweisen, dass die Laube nicht für Wohnzwecke zugelassen ist. Zudem müssen sie für ihre Wohnung einen Rundfunkbeitrag zahlen. dpa/nd

 

Eine Woche zuvor hatte das Verwaltungsgericht Greifswald bereits mit ähnlicher Begründung eine Klage abgewiesen. Zuvor hatten im Mai die Landesverfassungsgerichte in Rheinland-Pfalz und Bayern die Beiträge für verfassungsgemäß erklärt. In Brandenburg ist bislang keine Verfassungsbeschwerde anhängig.

Eine Berufung ließ das Potsdamer Verwaltungsgericht nicht zu. Dagegen können die Kläger allerdings beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) Beschwerde einlegen.

Bundesweit sind weitere Klagen vor Verwaltungsgerichten anhängig. Firmen oder Filialen mit einem großen Fuhrpark sehen sich benachteiligt. Denn nach den bisherigen Urteilen reicht allein die Möglichkeit der Nutzung von Radio oder Fernsehen aus - egal, wie viele Geräte wirklich genutzt werden.

Der Rundfunkbeitrag liegt derzeit bei 17,98 Euro im Monat. Die Kläger hatten Grundrechtsverstöße geltend gemacht. Sie verwiesen etwa auf das Recht auf Informationsfreiheit und die Religionsfreiheit.

Die Potsdamer Verwaltungsrichter teilten diese Auffassung nicht. Der Rundfunkbeitrag sei auch keine neue Steuer, da er als Gegenleistung für das Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erhoben werde, hieß es. Das ebenfalls angeführte Argument, das Programm der Sendeanstalten werde immer trivialer, sei rechtlich ohne Belang. dpa/nd

Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.

Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.

Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.

Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.

- Anzeige -
- Anzeige -