Der Besuch einer Schule im Ausland kann Schulpflicht nach deutschem Recht erfüllen

Schulpflicht

  • Lesedauer: 2 Min.
Das Schulgesetz in NRW sieht vor, dass die Schulpflicht durch den Besuch einer deutschen Schule zu erfüllen ist. Allerdings erfüllt auch der Besuch einer deutschsprachigen belgischen Schule die Schulpflicht nach deutschem Recht.

Das entschied das Verwaltungsgericht Aachen am 4. April 2014 (Az. 9 K 2036/13), wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

Der Fall: Die Eltern zweier Mädchen beantragten für ihre Töchter Ausnahmegenehmigungen zum Besuch ausländischer Schulen. Die beiden Schwestern besuchen Schulen im grenznahen Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens. In beiden Schulen ist Deutsch Unterrichtssprache.

Die Bezirksregierung Köln lehnte die Anträge ab. Für den Besuch einer ausländischen Schule könne die Schulaufsichtsbehörde eine Ausnahmegenehmigung nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erteilen. Ein Wechsel an eine deutsche Schule sei für die Töchter keine unzumutbare Härte. Die beiden Mädchen würden das Schulsystem in Nordrhein-Westfalen bereits kennen und könnten sich auch hier wieder integrieren. Dass sie auf den belgischen Schulen intensiv Französisch lernen könnten, sei kein Grund, eine Ausnahme zu erteilen, da dies auch im deutschen Schulsystem möglich sei. Dass Französisch die Verkehrssprache in ihrem Herkunftsland Kongo sei, könne man bei der Wahl der Fremdsprache nicht berücksichtigen.

Das Urteil: Das Gericht sah dagegen eine Ausnahme aus wichtigem Grund gegeben und verpflichtete das Land Nordrhein-Westfalen, die Ausnahmegenehmigungen zu erteilen. Es verwies auf die »Gemeinsame Erklärung zur gegenseitigen Anerkennung von schulischen Bildungsabschlüssen und Berechtigungen zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und dem Land Nordrhein-Westfalen vom 1. Dezember 2009«.

Darin wird das außerordentliche Interesse beider Seiten betont, im zusammenwachsenden Europa die Mobilität von Schülern und deren Familien durch eine Vereinfachung der Anerkennung schulischer Bildungsabschlüsse und eine Erleichterung des Wechsels zwischen den unterschiedlichen Schulsystemen zu fördern. DAV/nd

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Das »nd« bleibt gefährdet

Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.