Klub der Saubermänner

Uwe Kalbe zur Ratifizierung einer Konvention gegen Korruption

  • Uwe Kalbe
  • Lesedauer: 1 Min.

Das Wort von der Abgeordnetenbestechung erzeugt hierzulande grässlichen Missklang. Bundestagsdebatten darüber wurden schnell zu hysterischen Verteidigungsschlachten. Kurioserweise war genau dieser Weiße-Weste-Mythos der Grund, weshalb es mehr als zehn Jahre dauerte, bis die UNO-Konvention gegen Korruption nun endlich im Bundestag ratifiziert werden konnte. Als sei die Verabschiedung bereits ein halbes Schuldeingeständnis.

Trotzdem klingt der Antilobbyistenverein Lobby Control erleichtert, dass es nun geklappt hat. Der Bundestag ratifizierte das bereits 2003 verabschiedete Vertragswerk. Doch sind die Mängel längst benannt. Strafverfolgung ist nahezu unmöglich durch die Bedingung, dass dem korrupten Politiker nachgewiesen werden muss, »im Auftrag oder auf Weisung« gehandelt zu haben. Nicht nur Symptome zu bekämpfen hieße, jede Art von Zuwendung außerhalb von Diäten zu unterbinden, die den Druck einer Schuldbegleichung erzeugt. Allein das langwierige Gezerre um die Veröffentlichung von Nebentätigkeiten zeigt, dass die Abgeordneten sich der Brisanz von Nebeneinnahmen und der Interessensverknüpfungen, die sie erzeugen, durchaus bewusst sind. Der reibungslose Wechsel von Politikern in Führungspositionen der Wirtschaft legt immer wieder intime Beziehungen nahe. Und auch aus all den Initiativen zu einem Lobbyregister ist bislang nichts geworden.

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