50 000 Euro Schmerzensgeld wegen fehlerhafter Schulteroperation

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Eine Patientin, die nach einer fehlerhaften Schulteroperation ihren linken Arm nicht mehr bewegen kann, hat vor Gericht ein Schmerzensgeld von 50 000 Euro erstritten.

Der Frau stehe aufgrund der grob fehlerhaften Behandlung die Geldzahlung vom Krankenhaus zu, urteilte das Oberlandesgericht Hamm in seinem Beschluss vom 1. September 2014 (Az. 26 U 4/139).

Der Fall: Die 1958 geborene Frau aus Arnsberg ließ sich 2005 im Krankenhaus Soest an der linken Schulter operieren. Seit diesem Eingriff kann sie ihren linken Arm nicht mehr richtig heben. Nach weiteren operativen Eingriffen musste der Arm 2009 schließlich versteift werden. Daraufhin verlangte die Frau von dem Krankenhaus sowie von den Ärzten Schmerzensgeld.

OP-Methode und OP selbst grob fahrlässig

Das Urteil: Die Richter am Oberlandesgericht gaben der Frau Recht und verwiesen dabei auf ein medizinisches Sachverständigengutachten. Darin heißt es, die Klägerin sei in dem Soester Krankenhaus grob fahrlässig behandelt worden. Sowohl die Wahl der Operationsmethode als auch die ausgeführte Operation selbst verstießen nach Auffassung des Gutachters gegen den ärztlichen Standard. epd/nd

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