Leiter mit zehn Stufen

Thüringer Landtagsabgeordnete müssen künftig angeben, welche Nebeneinnahmen sie haben

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Mehr Transparenz bei ihren Nebeneinkünften müssen Thüringens Parlamentarier zeigen. Vorbild für die nun geltenden Regeln sind Bestimmungen des Bundestages.

Erfurt. Die neu gewählten Abgeordneten des Thüringer Landtages werden in den kommenden Wochen erstmals ihre Nebeneinkünfte angeben müssen. Grundsätzlich haben die Parlamentarier nach der konstituierenden Sitzung des neuen Landtages am heutigen Dienstag drei Monate Zeit, um mitzuteilen, ob und welche Einnahmen sie zusätzlich zu ihrer Abgeordnetendiät haben, sagte der Sprecher des Thüringer Landtages, Detlef Baer, auf Anfrage. Die Verwaltung des Landtages werde diese Angaben sowohl im amtlichen Handbuch des Landtages als auch auf der Internetseite des Parlaments zugänglich machen.

Mit der Veröffentlichung der Daten sei Anfang 2015 zu rechnen. Der Landtag hatte Anfang dieses Jahres bei einer Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes beschlossen, dass Parlamentarier ihre Nebeneinkünfte offenlegen müssen.

Baer sagte, die Landtagsverwaltung habe ein Formular entwickelt, das den Abgeordneten helfen solle, die notwendigen Angaben zu machen. Dessen Nutzung sei allerdings nicht verpflichtend. Wer seine Nebeneinkünfte anderweitig melden wolle, könne dies auch tun. Wie groß der Aufwand der Verwaltung sein werde, um die Zusatzeinnahmen zu erfassen, sei derzeit noch völlig unklar, sagte Baer. Es gebe dazu in Thüringen bislang keine Erfahrungswerte.

Die Vorschriften für die Erhebung der Daten sehen vor, dass ein Abgeordneter unter anderem melden muss, ob er neben seinem Mandat einer unselbstständigen oder selbstständigen Beschäftigung nachgeht. Zudem muss angegeben werden, ob er Vergütungen als Mitglied eines Vorstandes, Aufsichts- oder Verwaltungsrates oder für Tätigkeiten in Berufsverbänden oder Wirtschaftsvereinigungen erhält. Es muss auch mitgeteilt werden, falls ein Parlamentarier maßgeblich an Kapital- und Personengesellschaften beteiligt ist. Wie hoch seine Zusatzeinnahmen sind, muss ein Parlamentarier in der Regel dann angeben, wenn sie pro Vertrag oder Vereinbarung bei mehr als 1000 Euro monatlich oder 10 000 Euro pro Jahr liegen. Die Gesamtsumme der Nebeneinkünfte eines Abgeordneten wird nach der geltenden Rechtslage in eine von zehn Stufen eingeteilt und veröffentlicht - so wie es auch für Bundestagsabgeordnete üblich ist. In die Stufe eins fallen Abgeordnete, die 1000 bis 3500 Euro pro Monat zusätzlich zu ihrer Abgeordnetendiät aus Nebeneinkünften erzielen. In Stufe zehn betragen die Nebeneinkünfte bereits mehr als 250 000 Euro.

Aus den Ausführungsbestimmungen zum Abgeordnetengesetz ergeben sich auch Ausnahmen für die grundsätzlich geltende Drei-Monats-Frist, innerhalb derer Abgeordnete ihre Nebeneinkünfte an die Landtagsverwaltung melden müssen. Diese Frist beginnt nicht zwingend mit dem Einzug in den Landtag in Erfurt, sondern unter Umständen erst, wenn steuerpflichtige Nebeneinnahmen per Steuerbescheid festgestellt worden sind. dpa/nd

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