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BGH verlängert Fristen bei Kreditgebühren

Welle von Rückforderungen erwartet

  • Haidy Damm
  • Lesedauer: 2 Min.
Bankkunden können unzulässig erhobene Bearbeitungsgebühren für Konsumentenkredite zurückfordern, die sie ab 2004 abgeschlossen haben. Das entschied der Bundesgerichtshof am Dienstag.

Unerwartet war die Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) nicht. Bereits zu Beginn der Verhandlung am Dienstag in Karlsruhe hatte der Vorsitzende Richter des XI. Zivilsenats, Ulrich Wiechers, in einer »vorläufigen Beurteilung« des Falls angedeutet, dass er Rückforderungen nicht generell als verjährt ansehe.

Bereits im Mai dieses Jahres hatte der BGH eine Entscheidung getroffen, nach der bei einer Kreditvergabe grundsätzlich keine Bearbeitungsgebühr erhoben werden darf. Damit konnten zehntausende Kunden auf die Rückzahlung unzulässiger Gebühren in Höhe von zumeist drei Prozent der Kreditsumme hoffen. Unklar blieb die Verjährungsfrist. Unstrittig ist durch die geltende dreijährige Verjährungsfrist, dass Verbraucher diese Gebühren zu Kreditverträgen zurückverlangen können, die im Jahr 2011 oder später abgeschlossen wurden. Doch was ist mit den Verträgen die in den Jahren davor unterzeichnet wurden?

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW muss hier eine zehnjährige Verjährungsfrist gelten. Die Verbraucherschützer verwiesen auf frühere BGH-Urteile, wonach eine solche Frist erst beginnt, wenn Betroffenen nach Klärung einer umstrittenen Rechtslage eine Klage zumutbar ist.

Zwei Fälle aus dem Jahr 2008 lagen dem dem BGH nun zur Prüfung vor. Die Vorinstanzen hatten unterschiedlich entschieden: Das Landgericht Mönchengladbach hielt die Rückforderungen der 2006 und 2008 aufgenommenen Darlehen für verjährt. Das Landgericht Stuttgart sah die Klage für den 2008 aufgenommenen Kredit dagegen als noch rechtzeitig an. Der Kläger hatte über 1000 Euro von seiner Bank zurückgefordert. Dieser Betrag wurde ihm auch zugestanden, mit der Begründung, dass der Verjährungsbeginn wegen der damals zweifelhaften Rechtslage hinausgeschoben werden müsse. Oberlandesgerichte hätten erst im Jahr 2011 entschieden, dass Bearbeitungsentgelte unzulässig seien, der Betroffene habe erst danach klagen können.

Diese Auffassung wurde am Dienstag höchstrichterlich bestätigt. Wiechers begründete die Ausdehnung der Verjährungsfrist damit, dass die Verbraucher erst mit den Urteilen verschiedener Oberlandesgerichte im Jahr 2011 zur Unzulässigkeit solcher Gebühren Klarheit über die Rechtslage hatten und auch erst ab dann klagen konnten. Deswegen gelte die gesetzliche Verjährungsfrist von zehn Jahren.

Banken müssen nun mit zahlreichen Rückforderungen rechnen. Die Stiftung Warentest geht von rund einer Milliarde Euro pro Jahr aus. Beim BGH sind etwa 100 zugelassene Revisionen anhängig. Überdies hätten die Ombudsleute der Banken über 3000 Fälle für eine außergerichtliche Einigung vorliegen. Dabei gehe es aber auch um viele vergleichsweise kleine Beträge von unter hundert Euro.

Bis zum Jahresende können betroffene Kunden ihre zu Unrecht erhobenen Gebühren von der Bank zurückverlangen. Mit Agenturen

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