Gegen Nazis nicht gefeit
Rechter Richter auch in Thüringen möglich
Auch der Freistaat Thüringen ist vor dem Eindringen Rechtsextremer in seine Justiz nicht sicher. »In Thüringen werden Richter und Staatsanwälte aus Anlass der Einstellung keiner routinemäßigen Sicherheitsüberprüfung unterzogen«, sagt der Sprecher des Thüringer Justizministeriums, Eberhardt Pfeiffer. »Eine pauschale Sicherheitsüberprüfung für alle Bediensteten ist nach der geltenden Rechtslage unzulässig.« Nur wenn jemand »eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausüben« solle, werde er einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen. Auf Richter treffe das nicht zu, »soweit sie Aufgaben der Rechtsprechung wahrnehmen«. Gleichzeitig betont Pfeiffer, es gebe in Thüringen aber zahlreiche Maßnahmen, mit denen versucht werde, Bewerber mit verfassungsfeindlicher Gesinnung aus der Justiz fernzuhalten.
Bei einer Sicherheitsüberprüfung werden laut Thüringer Sicherheitsüberprüfungsgesetz Hintergrundinformationen über eine Person beschafft und analysiert. In diese Arbeit ist für gewöhnlich auch das Landesamt für Verfassungsschutz eingebunden. Wie weit die Recherchen reichen, hängt von der Tätigkeit ab, die die zu überprüfende Person ausführen soll. Insgesamt gibt es drei Stufen für Sicherheitsüberprüfungen.
Vor Kurzem war bekannt geworden, dass im fränkischen Lichtenfels der Rechtsextreme Maik B. als Richter auf Probe am dortigen Amtsgericht tätig ist. Der Mann soll Sänger der rechtsextremen Band »Hassgesang« gewesen sein. Er war von Brandenburg nach Bayern gezogen. Zwar hatte der brandenburgische Verfassungsschutz den bayerischen Inlandsnachrichtendienst über eine Erkenntnisse über das Doppelleben B.’s informiert. Doch in Bayern waren diese Daten offenkundig nicht ausgewertet worden. Eine routinemäßig Sicherheitsüberprüfung des 28-Jährigen hatte es wegen der aktuellen Rechtslage ebenfalls nicht gegeben. Nachdem der Fall bekannt geworden war, bat B. selbst um seine Entlassung aus der bayerischen Justiz.
Pfeiffer sagt, sollte ein rechtsextremer Richter in Thüringen enttarnt werden, gebe es Optionen, um ihn aus der Justiz zu entfernen. Bei Richtern auf Probe sei dies vergleichsweise einfach. Aber auch bei bereits auf Lebenszeit ernannten Richtern gebe es Möglichkeiten, dies zu tun. So müssten Richter wie auch alle Beamten »durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen«. Mit dieser Pflichte sei eine rechtsextremistische Betätigung unvereinbar. Sie stelle daher mindestens ein Dienstvergehen dar, das mit einer Disziplinarmaßnahme geahndet werden könne. »Die schwerste Disziplinarmaßnahme ist dabei die Entfernung aus dem Dienst«, sagte Pfeiffer. Anders als bei Richtern auf Probe könne diese Strafe bei bereits ernannten Richtern allerdings nur von einem unabhängigen Dienstgericht verhängt werden. »Das Justizministerium erhebt in einem solchen Fall die Disziplinarklage gegen einen Richter.«
Wenngleich Richter und Staatsanwälte in Thüringen nicht sicherheitsüberprüft werden, versucht das Land nach Angaben Pfeiffers doch mit einfachen Mitteln, Extremisten den Weg in die Justiz zu versperren. So müssten Bewerber für diese Ämter eine Erklärung abgeben, wonach sie die Grundsätze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung bejahen. Zudem werde vor jeder entsprechenden Einstellung ein Führungszeugnis des Betroffenen beim Bundeszentralregister angefordert.
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