Gegen Nazis nicht gefeit

Rechter Richter auch in Thüringen möglich

  • Sebastian Haak, Erfurt
  • Lesedauer: 3 Min.
Der Fall des rechtsextremen Richters Maik B. in Bayern hat für Kopfschütteln gesorgt. Tatsächlich wäre es für Nazis wohl auch in anderen Bundesländern nicht sehr schwer, die Justiz zu unterwandern.

Auch der Freistaat Thüringen ist vor dem Eindringen Rechtsextremer in seine Justiz nicht sicher. »In Thüringen werden Richter und Staatsanwälte aus Anlass der Einstellung keiner routinemäßigen Sicherheitsüberprüfung unterzogen«, sagt der Sprecher des Thüringer Justizministeriums, Eberhardt Pfeiffer. »Eine pauschale Sicherheitsüberprüfung für alle Bediensteten ist nach der geltenden Rechtslage unzulässig.« Nur wenn jemand »eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausüben« solle, werde er einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen. Auf Richter treffe das nicht zu, »soweit sie Aufgaben der Rechtsprechung wahrnehmen«. Gleichzeitig betont Pfeiffer, es gebe in Thüringen aber zahlreiche Maßnahmen, mit denen versucht werde, Bewerber mit verfassungsfeindlicher Gesinnung aus der Justiz fernzuhalten.

Bei einer Sicherheitsüberprüfung werden laut Thüringer Sicherheitsüberprüfungsgesetz Hintergrundinformationen über eine Person beschafft und analysiert. In diese Arbeit ist für gewöhnlich auch das Landesamt für Verfassungsschutz eingebunden. Wie weit die Recherchen reichen, hängt von der Tätigkeit ab, die die zu überprüfende Person ausführen soll. Insgesamt gibt es drei Stufen für Sicherheitsüberprüfungen.

Vor Kurzem war bekannt geworden, dass im fränkischen Lichtenfels der Rechtsextreme Maik B. als Richter auf Probe am dortigen Amtsgericht tätig ist. Der Mann soll Sänger der rechtsextremen Band »Hassgesang« gewesen sein. Er war von Brandenburg nach Bayern gezogen. Zwar hatte der brandenburgische Verfassungsschutz den bayerischen Inlandsnachrichtendienst über eine Erkenntnisse über das Doppelleben B.’s informiert. Doch in Bayern waren diese Daten offenkundig nicht ausgewertet worden. Eine routinemäßig Sicherheitsüberprüfung des 28-Jährigen hatte es wegen der aktuellen Rechtslage ebenfalls nicht gegeben. Nachdem der Fall bekannt geworden war, bat B. selbst um seine Entlassung aus der bayerischen Justiz.

Pfeiffer sagt, sollte ein rechtsextremer Richter in Thüringen enttarnt werden, gebe es Optionen, um ihn aus der Justiz zu entfernen. Bei Richtern auf Probe sei dies vergleichsweise einfach. Aber auch bei bereits auf Lebenszeit ernannten Richtern gebe es Möglichkeiten, dies zu tun. So müssten Richter wie auch alle Beamten »durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen«. Mit dieser Pflichte sei eine rechtsextremistische Betätigung unvereinbar. Sie stelle daher mindestens ein Dienstvergehen dar, das mit einer Disziplinarmaßnahme geahndet werden könne. »Die schwerste Disziplinarmaßnahme ist dabei die Entfernung aus dem Dienst«, sagte Pfeiffer. Anders als bei Richtern auf Probe könne diese Strafe bei bereits ernannten Richtern allerdings nur von einem unabhängigen Dienstgericht verhängt werden. »Das Justizministerium erhebt in einem solchen Fall die Disziplinarklage gegen einen Richter.«

Wenngleich Richter und Staatsanwälte in Thüringen nicht sicherheitsüberprüft werden, versucht das Land nach Angaben Pfeiffers doch mit einfachen Mitteln, Extremisten den Weg in die Justiz zu versperren. So müssten Bewerber für diese Ämter eine Erklärung abgeben, wonach sie die Grundsätze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung bejahen. Zudem werde vor jeder entsprechenden Einstellung ein Führungszeugnis des Betroffenen beim Bundeszentralregister angefordert.

Wir-schenken-uns-nichts
Unsere Weihnachtsaktion bringt nicht nur Lesefreude, sondern auch Wärme und Festlichkeit ins Haus. Zum dreimonatigen Probeabo gibt es ein Paar linke Socken von Socken mit Haltung und eine Flasche prickelnden Sekko Soziale – perfekt für eine entspannte Winterzeit. Ein Geschenk, das informiert, wärmt und das Aussteiger-Programm von EXIT-Deutschland unterstützt. Jetzt ein Wir-schenken-uns-nichts-Geschenk bestellen.
- Anzeige -

Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.

Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.

Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.

Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.