Verfahren gegen Lothar König eingestellt

Entlastendes Gutachten im Prozess wegen Dresdner Anti-Nazi-Protesten

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Dresden. Das Amtsgericht Dresden hat am Montagnachmittag das Strafverfahren gegen den Jenaer Jugendpfarrer Lothar König, unter anderem wegen schweren Landfriedensbruchs, unter Auflage einer Geldzahlung eingestellt. Die Staatsanwaltschaft Dresden hatte dies beantragt, König stimmte zu. Das Geld geht je zur Hälfte an die sächsische Justiz und an den Evangelisch-Lutherischen Kirchenbezirk in Dresden Mitte, teilten Königs Anwälte mit. Die Gerichtskosten trägt demnach die Landeskasse.

Lothar König war nach den Protesten gegen einen Aufmarsch von Neonazis in der sächsischen Landeshauptstadt 2011 vorgeworfen worden, er habe von seinem Kleinbus aus, der als Lautsprecherwagen diente, »ständig gegen die Polizeibeamten gehetzt«. Überdies soll er Musik mit »aggressiven anheizenden Rhythmen« abgespielt haben.

Die Einstellung hatten König und seine Anwälte bereits im Sommer 2013 gefordert. Erst ein vom Gericht kürzlich eingeholtes Gutachten des Landeskriminalamtes Brandenburg bewog Staatsanwaltschaft und Gericht zum Einlenken. Darin wird deutlich, dass die Vorwürfe haltlos sind, Königs Darstellung des Sachverhalts dagegen von Anfang an richtig war. »Möglicherweise will das Amtsgericht jetzt aus dem schlechten Licht heraustreten, in das es sich selbst manövriert hat«, kommentierte Königs Anwalt Johannes Eisenberg gegenüber »nd«.

Auch ein Verfahren wegen schweren Landfriedensbruchs gegen den Vizevorsitzenden der Berliner VVN-BdA war kürzlich gegen eine Geldauflage eingestellt worden. Die Berufungsverhandlung gegen den Berliner Antifaschisten Tim H. steht noch aus. jme

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