Mehr Leistungen und höhere Beiträge
Fragen & Antworten zur ersten Stufe der Pflegereform ab 2015
Was ändert sich ab 2015 für die Bürger?
Zum 1. Januar 2015 steigt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung von derzeit 2,05 Prozent (Kinderlose 2,3 Prozent) um 0,3 Prozentpunkte auf 2,35 Prozent (2,6 Prozent). 2,4 Milliarden der zusätzlichen Gelder sind eingeplant für bessere Leistungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige. Weitere 1,2 Milliarden Euro fließen jedes Jahr in einen Vorsorgefonds für die geburtenstarken Jahrgänge, die ab 2030 das Pflegealter erreichen. In einer Stufe 2 der Pflegereform soll der Beitragssatz um weitere 0,2 Prozent steigen.
Was verbessert sich für die Pflegebedürftigen?
Die Pflegesätze werden 2015 erhöht. Das Pflegegeld in der Stufe I steigt von 235 Euro auf 244 Euro, in der Stufe II von 440 Euro auf 458 Euro und in der Stufe III von 700 Euro auf 728 Euro. Liegt zusätzlich eine Demenz vor, werden bis zu gut 100 Euro mehr gezahlt. Zugleich sollen Kurzzeit-, Tages- oder Nachtpflege erleichtert, pflegende Angehörige stärker als bisher durch ambulante Dienste entlastet werden. Erhöht wird auch der Zuschuss für Wohnungsumbauten: Er steigt etwa für ein barrierefreies Badezimmer von 2557 Euro auf 4000 Euro. In einer Pflege-WG werden sogar bis zu 16 000 Euro gezahlt.
Welche Erleichterungen gibt es für betroffene Familien?
Wenn ein Angehöriger plötzlich pflegebedürftig wird, ist bereits jetzt eine zehntägige Auszeit möglich. Nach dem neuen Gesetz zur Familienpflegezeit soll diese künftig mit einer Lohnfortzahlung von bis zu 90 Prozent des Nettogehalts verbunden werden - vergleichbar dem Kinderkrankengeld. Für die längerfristige Pflege soll es Rechtsanspruch auf eine 24-monatige Teilzeitbeschäftigung geben. Für diese Zeit gilt keine Lohnfortzahlung, der Bund bietet Betroffenen zinslose Darlehen an.
Welche Verbesserungen sind für Demenzkranke geplant?
Sie erhalten erstmals Zugang zu ambulanten Leistungen der Pflegeversicherung, auch wenn sie keiner Pflegestufe angehören. Bis 2017 sollen die heute drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt werden, die dann eine stärkere Berücksichtigung psychischer Defizite erlauben. Ein Schwachpunkt ist allerdings: Obwohl sich seit Jahren Gutachter und Experten mit der Frage beschäftigen, steht die Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffs weiter aus - also die Beantwortung der Frage, mit welchen körperlichen oder geistigen Leiden ein Mensch als pflegebedürftig gilt und berechtigt ist, Leistungen zu erhalten.
Was wird gegen den Mangel an Pflegekräften getan?
Die Zahl der Betreuungskräfte in den Pflegeheimen, die den Fachkräften zur Seite stehen, soll von heute 25 000 auf bis zu 45 000 steigen. Um den Beruf des Altenpflegers attraktiver zu machen, soll es künftig eine einheitliche Ausbildung für alle Pflegeberufe geben, um Wechsel zu erleichtern. AFP/nd
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