Strafgefangene verdienen eine Rente
LINKE erinnert mit Antrag an Ankündigung von 1976
»Wiedereingliederung fördern - Gefangene in Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung einbeziehen«. So ist ein Antrag überschrieben, den die Fraktion der Linkspartei am 18. Dezember in den Bundestag einbringen will. »Bis heute unterliegen Strafgefangene und Sicherungsverwahrte in der Bundesrepublik Deutschland einer gesetzlichen Arbeitspflicht. Ihre Arbeitstätigkeit wird aber nicht im gleichen Maße sozialrechtlich geschützt wie Arbeit außerhalb der Haft«, heißt es zur Begründung. Dabei wurde bereits in dem 1976 vom Bundestag beschlossenen Strafvollzugsgesetz die Einbeziehung der Gefangenen in die Rentenversicherung angekündigt. Als Bemessungsgröße waren 90 Prozent des Durchschnittslohnes aller Versicherten angegeben. Das versprochene Bundesgesetz wurde jedoch bis heute nicht erlassen.
Martin Singe vom Komitee für Grundrechte und Demokratie nennt die Verweigerungshaltung einen politischen Skandal. Das Komitee hatte 2011 eine Internetpetition mit der Forderung initiiert, die Einbeziehung der Gefangenen in die Rentenversicherung endlich umzusetzen. Über die Hälfte der 5770 Unterzeichner waren selbst Strafgefangene. Damit wurde deutlich, dass die Forderung in großen Teilen der Öffentlichkeit ignoriert wird, während es für die Betroffene eine große Dringlichkeit besitzt. »Viele vor allem Langzeitgefangene werden in die Altersarmut entlassen, auch wenn sie jahrelang im Gefängnis gearbeitet haben«, berichtet der Gefangenenbeauftragte des Grundrechtekomitees Christian Herrgesell. Viele Briefe, die das Komitee täglich aus den Knästen erreichen, drehen sich um dieses Thema. Mehrere Gefangene versuchten erfolglos, auf dem Klageweg ihre Einbeziehung in die Rentenversicherung zu erreichen. Die Gerichte wiesen die Klagen mit der Begründung ab, dass die 1976 formulierte Selbstverpflichtung nicht einklagbar sei.
»Ich werde doppelt bestraft«, sagt Joachim L. gegenüber nd. Er saß fast zehn Jahre in verschiedenen Gefängnissen und ist jetzt im Rentenalter. »Ich habe im Knast täglich acht Stunden gearbeitet. Doch für die Rentenversicherung spielt das keine Rolle. Jetzt musste ich Grundsicherung beantragen«. Dabei wollte der Gesetzgeber eine solche Doppelbestrafung 1976 ausschließen, als er die Rentenversicherung für Gefangene ankündigte. »Es ist nicht gerechtfertigt, neben den notwendigen Einschränkungen, die der Freiheitsentzug unvermeidbar mit sich bringt, weitere vermeidbare wirtschaftliche Einbußen zuzufügen«, hieß es damals. Oliver Rast, der Mitbegründer der im Mai 2014 gegründeten Gefangenengewerkschaft, hält die Einbeziehung der Häftlinge in die Rentenversicherung für überfällig, aber nicht für ausreichend. »Es muss auch der Mindestlohn für Gefangene her.« Rast verweist auf die zunehmenden Gewinne durch Gefangenenarbeit, die weitgehend ausgeblendet werden. Mit diesen Forderungen wurde die Gefangenengewerkschaft in den Knästen populär. Innerhalb weniger Wochen schlossen sich ihr bundesweit mehr als 350 Gefangene an.
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