Gabriel: Bund soll Kosten für Flüchtlingsunterkünfte übernehmen
Ramelow: Gemeinden brauchen unkomplizierte Hilfe / Woidke: Entlastung wäre für Landkreise wichtig
Berlin. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) bekommt aus den Ländern Zuspruch für seinen Vorstoß, dass künftig der Bund die Kosten für die Flüchtlingsunterbringung tragen sollte. Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (LINKE) sagte der »Leipziger Volkszeitung«, es gehe nicht um die Besserstellung von Gemeinden, sondern um beschleunigte Lösungswege. »Und da könnte der Bund durch unkomplizierte Kostenerstattung sehr mithelfen, dem Angstschüren von Pegida den Boden zu entziehen.«
Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) teilte den Vorschlag in der »Märkischen Allgemeinen« (Dienstag) »uneingeschränkt«. Er sagte: »Eine dauerhafte Finanzierung der Unterbringungskosten für Asylbewerber und Flüchtlinge durch den Bund würde die Landkreise spürbar entlasten. Von daher hoffe ich auf zeitnahe Gesprächsangebote des Bundes.«
Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) wies in der »Leipziger Volkszeitung« darauf hin, dass die Flüchtlingsströme auf absehbare Zeit nicht abreißen werden. »Deshalb muss sich der Bund systematisch daran beteiligen, die Flüchtlinge so unterzubringen, dass sie sich auch integrieren können, hier arbeiten und ihre Kinder zu Schule schicken können, sprich: vielleicht bei uns eine zweite Heimat finden können.« Auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund hatte am Montag vom Bund mehr Hilfen für die Aufnahme von Flüchtlingen gefordert.
Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) plädierte gegenüber der LVZ dafür, die Kostenübernahme des Bundes mit einem Anreizmechanismus zu versehen. »Der Bund hat sich verpflichtet, die Asylverfahren in drei Monaten zu entscheiden, dann ist es konsequent, er trägt die Kosten ab dem vierten Monat.« Sobald über Aufenthalt und Asyl endgültig entschieden sei, wären die Länder bei den Kosten wieder dran. »Dann entsteht bei der lokalen Ausländerbehörde wieder ein Anreiz, die Integration oder die Abschiebung zu betreiben.« dpa/nd
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