Erlaubt ist, was den Richtigen trifft

Die Macht der Schadenfreude: In den vergangenen Tagen sind zwei Urteile gegen die Hooliganszene ergangen, die für großen Aufruhr gesorgt hätten, wenn sie sich gegen Linke gewandt hätten. So aber blieben sie weitgehend unkommentiert.

Am 18. Januar ist eine Demonstration der »Hooligans gegen Salafisten« abgesagt worden, wenige Tage später befand der Karlsruher Bundesgerichtshof, es sei künftig rechtens, Menschen allein aufgrund der Mitgliedschaft in einer Hooligan-Gruppierung mit bis zu fünf Jahren Haft zu belegen. Hooligan-Gruppen können nämlich seit ein paar Tagen als kriminelle Vereinigungen angesehen werden. Zur Erinnerung: Bis der NSU-Vorläufer Thüringer Heimatschutz als kriminelle Vereinigung eingestuft wurde, vergingen viele, viele Jahre mit allerlei lustigen Sprengstoffattentaten und Körperverletzungen.

Ein Medienecho auf die beiden Entscheidungen gab es im Grunde nicht, was angesichts der Tragweite verwunderlich wäre, wenn Journalisten nicht manchmal die gleichen Verhaltensmuster zeigen würden wie andere Menschen auch: Hooligans findet man in der Regel so sympathisch wie ein Furunkel. Ist es da nicht menschlich, mit Sympathie, vielleicht sogar mit Schadenfreude auf solche Brachial-Urteile zu schauen? Geschieht ihnen doch Recht...

Aber ist es demokratisch, eine Demonstration, egal, wer sie anmeldet, zu verbieten, weil angeblich mit nicht näher spezifizierten Gewalttaten zu rechnen sei? Müsste man dann nicht nachfragen, welche genauen Erkenntnisse vorliegen, weil man sonst auch jede Demo gegen TTIP oder gegen Pegida verbieten dürfte?

Ist das Sicherheitsinteresse unbeteiligter Menschen eigentlich wirklich davon tangiert, dass sich 30 Kampfsportler aus zwei Lagern auf irgendeiner Waldlichtung gegenseitig verprügeln? Den meisten Leuten dürfte das genauso egal sein wie mir. Zumal es auch schon seit jeher genug Möglichkeiten gab, gegen diejenigen vorzugehen, die ihren Radius auch auf Unbeteiligte ausdehnen. Die Mitglieder der Gruppe »Elbflorenz«, die 2008 Döner-Buden überfallen hatten, waren schließlich bereits zu teilweise mehreren Jahren Haft verurteilt worden.

Kurzum: Ich fürchte, die Perspektive auf die beiden Urteile würde sich ganz schnell ändern, wenn nicht rechte Hooligans oder ähnliche Unsympathen betroffen wären.

Man würde dann fragen, wie wenig denn künftig in diesem Land vorgefallen sein muss, damit eine Gruppierung als kriminelle Vereinigung gebrandmarkt wird. Man würde fragen, wie wenig vorgefallen sein muss, um das Demonstrationsrecht – also etwas, das eine Demokratie von Nordkorea unterscheidet – auszuhöhlen. Und man würde fragen, ob man hierzulande nicht gerade dabei ist, freiwillig das abzuschaffen, was die religiös und politisch Verwirrten aller Schattierungen auch so gerne abgeschafft hätten.

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