Verfassungsgericht prüft Auskunftsrecht von Abgeordneten
Caren Lay (LINKE): Sehen uns in unseren parlamentarischen Rechten verletzt
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht prüft seit Dienstag die Auskunftsrechte von Bundestagsabgeordneten. Konkret geht es in dem Verfahren um die Frage, ob die Bundesregierung Abgeordneten Informationen über Bundespolizei-Einsätze in den Ländern geben muss.
Geklagt hatte die Linken-Fraktion - sie wehrt sich dagegen, dass die Regierung Auskünfte zu unterstützenden Einsätzen der Bundespolizei zum Teil verweigert hat. Dabei ging es um Demonstrationen in Dresden, Berlin und anderen Städten 2011. Ein Urteil ist erst in einigen Monaten zu erwarten.
»Wir sehen uns in unseren parlamentarischen Rechten verletzt«, sagte die Vize-Parteichefin der Linken, Caren Lay, in Karlsruhe. Die Bundesregierung hätte aus ihrer Sicht alle Kleinen Anfragen der Partei zu dem Thema beantworten müssen.
Dem widersprach der Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Ole Schröder (CDU): Für die eigentlichen Polizeieinsätze seien die Länder verantwortlich. Die Bundesregierung könne darüber keine Auskunft geben oder gar Verantwortung dafür übernehmen. Das sei Sache der jeweiligen Landesparlamente. »Und ich würde sagen, sie machen es nicht schlechter«, so Schröder. In den Länderparlamenten haben Bundestagsabgeordnete jedoch kein Fragerecht. Und die Linke ist auch nicht in jedem Landtag vertreten.
Die Länder können die Bundespolizei zur Unterstützung ihrer eigenen Polizei anfordern, etwa um Veranstaltungen mit Gewaltpotenzial, Demonstrationen oder Parteitage zu sichern. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums gab es im Vorjahr bundesweit 75 solche Unterstützungseinsätze, 2013 waren es 61.
Genau um solche Einsätze ging es beim Verfassungsgericht. So verhinderten in Dresden am 19. Februar 2011 Tausende Demonstranten einen Aufmarsch von Neonazis zum Jahrestag der Bombardierung der Stadt im Zweiten Weltkrieg. Am Rande des Protests kam es zu schweren Krawallen. Danach wollte die Linksfraktion von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie viele Bundespolizisten im Einsatz waren und ob diese Wasserwerfer und Pfefferspray einsetzten. dpa/nd
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